10.000 Euro Strafe für MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 12. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 24. Februar 2018 warfen Duisburger Zuschauer nach einer Strafstoßentscheidung gegen den MSV Gegenstände in den Strafraum. Vor Beginn des Meisterschaftsspiels bei Eintracht Braunschweig am 18. März 2018 wurden im Duisburger Block zudem mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Zuschauer des MSV in der 47. Minute des Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 6. Mai 2018 mehrere Leuchtfackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 12. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 24. Februar 2018 warfen Duisburger Zuschauer nach einer Strafstoßentscheidung gegen den MSV Gegenstände in den Strafraum. Vor Beginn des Meisterschaftsspiels bei Eintracht Braunschweig am 18. März 2018 wurden im Duisburger Block zudem mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Zuschauer des MSV in der 47. Minute des Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 6. Mai 2018 mehrere Leuchtfackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.