10.000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 27. Oktober 2018 wurden im Mainzer Zuschauerbereich mindestens zehn Bengalische Feuer abgebrannt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch vor dem DFB-Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 27. Oktober 2018 wurden im Mainzer Zuschauerbereich mindestens zehn Bengalische Feuer abgebrannt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch vor dem DFB-Sportgericht eingelegt werden.