10.000 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 28. Oktober 2017 rannten Darmstädter Zuschauer durch den Innenraum in den Kieler Block und stahlen eine Fahne. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff etwas. Darüber hinaus wurde während der Zweitligaspiele bei Eintracht Braunschweig am 4. November 2017 und bei Union Berlin am 24. November 2017 jeweils Pyrotechnik im Gästeblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 28. Oktober 2017 rannten Darmstädter Zuschauer durch den Innenraum in den Kieler Block und stahlen eine Fahne. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff etwas. Darüber hinaus wurde während der Zweitligaspiele bei Eintracht Braunschweig am 4. November 2017 und bei Union Berlin am 24. November 2017 jeweils Pyrotechnik im Gästeblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.