10.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 81. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 20. August 2017 wurden im Kölner Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. In der Nachspielzeit wurde abermals Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 81. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 20. August 2017 wurden im Kölner Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. In der Nachspielzeit wurde abermals Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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