1000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Halbfinals um den DFB-Pokal bei RB Leipzig am 20. April 2022 detonierte im Berliner Zuschauerbereich ein Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Halbfinals um den DFB-Pokal bei RB Leipzig am 20. April 2022 detonierte im Berliner Zuschauerbereich ein Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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