1000 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Drittligaspiels beim SC Paderborn am 5. Mai 2018 wurden im Wehen Wiesbadener Zuschauerblock zwei farbige Rauchtöpfe gezündet, was eine erhebliche Rauchentwicklung zur Folge hatte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Drittligaspiels beim SC Paderborn am 5. Mai 2018 wurden im Wehen Wiesbadener Zuschauerblock zwei farbige Rauchtöpfe gezündet, was eine erhebliche Rauchentwicklung zur Folge hatte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.