1000 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 62. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 2. Februar 2018 war ein Zuschauer in einem Affenkostüm auf das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 62. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 2. Februar 2018 war ein Zuschauer in einem Affenkostüm auf das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.