1000 Euro Geldstrafe für VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Bei den Einlasskontrollen im Aalener Zuschauerbereich vor dem Drittligaspiel am 21. Dezember 2018 beim SV Wehen Wiesbaden wurden an mitgeführten Fahnenstangen zahlreiche Karabinerhaken festgestellt. Weil das Mitführen in den Stadionbereich durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst untersagt wurde, kam es im Einlassbereich, insbesondere auf dem Treppenaufgang, zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Aalener Zuschauern sowie Sicherheits- und Polizeikräften.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Bei den Einlasskontrollen im Aalener Zuschauerbereich vor dem Drittligaspiel am 21. Dezember 2018 beim SV Wehen Wiesbaden wurden an mitgeführten Fahnenstangen zahlreiche Karabinerhaken festgestellt. Weil das Mitführen in den Stadionbereich durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst untersagt wurde, kam es im Einlassbereich, insbesondere auf dem Treppenaufgang, zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Aalener Zuschauern sowie Sicherheits- und Polizeikräften.