1000 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der Halbzeit des Drittligaspiels bei Carl Zeiss Jena am 28. Januar 2018 versuchten Hallenser Zuschauer, einen Teil des Zaunes zum Innenbereich zu entfernen. Dabei kam der Zaun zu Schaden. Darüber hinaus wurde in der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 17. Februar 2018 ein Feuerzeug aus dem heimischen Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der Halbzeit des Drittligaspiels bei Carl Zeiss Jena am 28. Januar 2018 versuchten Hallenser Zuschauer, einen Teil des Zaunes zum Innenbereich zu entfernen. Dabei kam der Zaun zu Schaden. Darüber hinaus wurde in der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 17. Februar 2018 ein Feuerzeug aus dem heimischen Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.