1000 Euro Geldstrafe für FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 88. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 25. November 2017 warf ein Zwickauer Zuschauer einen gefüllten Getränkebecher in Richtung eines Wiesbadener Spielers. Zudem wurde kurz nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 16. Dezember 2017 im Zwickauer Zuschauerbereich ein Fanschal der Chemnitzer verbrannt.      

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der 88. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 25. November 2017 warf ein Zwickauer Zuschauer einen gefüllten Getränkebecher in Richtung eines Wiesbadener Spielers. Zudem wurde kurz nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 16. Dezember 2017 im Zwickauer Zuschauerbereich ein Fanschal der Chemnitzer verbrannt.      

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.