1000 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 19. August 2017 wurden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes aus dem Aalener Zuschauerblock heraus beleidigt, beworfen und körperlich angegriffen, nachdem die Ordner ein Banner vom Zaun nehmen wollten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 19. August 2017 wurden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes aus dem Aalener Zuschauerblock heraus beleidigt, beworfen und körperlich angegriffen, nachdem die Ordner ein Banner vom Zaun nehmen wollten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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