DFB-Sportgericht

51.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

23.10.2026
Unsportliches Verhalten der Fans: Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern Foto: IMAGO / Jan Huebner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 51.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2027 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 15. August 2026 in Kaiserlautern zündeten Anhänger des Vereins ab der zweiten Minute bis nach Spielende insgesamt 102 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb