Struktur der Regionalligen

Seit der Saison 2012/2013 gibt es in der vierten Spielklasse fünf Regionalligen unter der Leitung der zuständigen Regional- und Landesverbände. Der zuvor dreigeteilte Aufbau der Regionalliga als Bundesspielklasse des DFB wurde aufgrund entsprechender Beschlüsse durch den DFB-Bundestag umgestaltet. Die vorgenommene Neugestaltung hatte unter anderem Auswirkungen auf die bisherige Auf- und Abstiegsregelung sowie die Struktur einzelner Oberligen der Landesverbände.

Für den Aufstieg in die 3. Liga qualifizierten sich zunächst drei Vereine der vierten Spielklasse. Seit der Saison 2018/2019 schaffen vier Klubs den Sprung in die 3. Liga. Seit der Spielzeit gilt dabei folgender Modus: Die Meister der Regionalliga Südwest und West steigen direkt auf, aus den Staffeln Nord, Nordost und Bayern werden zwei weitere Aufsteiger ermittelt.

Die Zuständigkeit und Entscheidungsgewalt in Bezug auf die Regionalligen obliegen den Regional- und Landesverbänden, es handelt sich nicht mehr um eine Spielklasse des DFB. Folglich unterliegen den Regional- und Landesverbänden auch die Bereiche Schiedsrichteransetzungen und Sportgerichtsbarkeit.