
Kommissionen und Ausschüsse
Kontrollausschuss
Aufgabe des DFB-Kontrollausschusses ist es, die Einhaltung der Satzung, der Ordnungen und anderer Rechtsvorschriften des DFB zu überwachen und bei Verstößen Anklage zu erheben (§50 DFB-Satzung). Der Kontrollausschuss kann u.a. Unsportlichkeiten verfolgen, die im Zusammenhang mit Bundesspielen begangen wurden. In geeigneten Fällen kann der DFB-Kontrollausschuss mit Zustimmung des Sportgerichtes das Verfahren einstellen, ggf. unter Bedingungen, Auflagen oder einem Hinweis, dass das festgestellte Verhalten verboten ist und im Wiederholungsfall eine Anklage erfolgen kann. Er besteht aus zwölf Personen, die nach einem Geschäftsverteilungsplan für die verschiedenen DFB-Spielklassen zuständig sind.
Mitglieder des Kontrollausschusses
- Dr. Anton Nachreiner (Vorsitzender)
- Dr. Björn Schiffbauer (Westdeutscher Fußballverband)
- Achim Kroth (Fußball-Regional-Verband "Südwest")
- Dr. Patrick Pintaske (Nordostdeutscher Fußballverband)
- Dr. Florian Bollacher (Süddeutscher Fußball-Verband)
- Emanuel Beierlein (Süddeutscher Fußball-Verband)
- Fred Kreitlow (Nordostdeutscher Fußballverband)
- Bernd-Peter Knafla (Norddeutscher Fußball-Verband)
- Inka Müller-Schmäh (Vertreterin Regional- und Landesverbände)
- Marc Hobrack (Vertreter DFL e.V.)
- Jürgen Paepke (Vertreter DFL e.V.)
- Thomas Schönig (Vertreter DFL e.V.)
- Christine Zanner (beratendes Mitglied)
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