Verbandsgerichtsbarkeit

Verbandsgerichtsbarkeit ist die den Verbänden eingeräumte Möglichkeit, Verstöße ihrer Mitglieder oder Vertragspartner gegen Verbandsrecht zu ahnden und über verbandsinterne Streitigkeiten zu entscheiden. Sie beruht auf der Selbstverwaltungsautonomie der Vereine und Verbände.

Die Verbandsgerichtsbarkeit des DFB ist längst zu einer anerkannten Einrichtung geworden. Woche für Woche ergehen Urteile gegen Spieler, Funktionsträger und Vereine nach erwiesenem Fehlverhalten im Zusammenhang mit Bundesspielen, aber beispielsweise auch Entscheidungen über Spielwertungen nach Einsprüchen von vermeintlich benachteiligten Klubs.

Innerhalb des DFB gibt es zwei Rechtsinstanzen: das Sportgericht und das Bundesgericht, dem bis Oktober 2013 Goetz Eilers vorsaß und das als Berufungsinstanz angerufen werden kann. Beide bestehen aus jeweils einem Vorsitzenden (Sportgericht: Hans E. Lorenz, Bundesgericht: Achim Späth), einem Stellvertreter sowie 29 (Sportgericht) beziehungsweise 28 Beisitzern (Bundesgericht).

Die hohe Zahl der Beisitzer erklärt sich daraus, dass bei mündlichen Verhandlungen, je nach betroffenem Personenkreis, ein Beisitzer aus dem Bereich des Ligaverbandes, der 3. Liga, des Frauen- und Mädchenfußballs, der Schiedsrichter, der Jugend oder der Fußball-Lehrer mitwirkt.

Neben den beiden Rechtsinstanzen nimmt der DFB-Kontrollausschuss eine zentrale Rolle in der Verbandsgerichtsbarkeit des DFB ein. Er ist quasi in staatsanwaltlicher Funktion zuständig für die Aufnahme von Ermittlungen, die Erhebung der Anklage und den Vorschlag für das Strafmaß (Strafantrag). Der Kontrollausschuss besteht aus einem Vorsitzenden (Dr. Anton Nachreiner), einem stellvertretenden Vorsitzenden und zehn Beisitzern, davon drei auf Vorschlag des Ligaverbandes.

Seit dem Bundestag 2001 fällt das DFB-Sportgericht in den meisten Fällen ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren durch den Vorsitzenden oder seinen Vertreter als Einzelrichter Urteile. Dadurch ist gewährleistet, dass zügig entschieden wird.

Nach einem Platzverweis am Wochenende liegt in den meisten Fällen schon am Montagabend ein Urteil des Einzelrichters vor. Ist der betroffene Spieler oder Verein damit nicht einverstanden, findet schnellstmöglich, in der Regel vor dem nächsten Spieltag, eine mündliche Verhandlung statt, die grundsätzlich für Vereinsmitglieder und Medienvertreter öffentlich ist und unter strikter Orientierung an rechtsstaatlichen Grundsätzen für ein Strafverfahren durchgeführt wird.

Fest etabliert ist seit Jahrzehnten das neutrale Ständige Schiedsgericht, das in bestimmten Fällen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Verbandsentscheidungen angerufen werden kann. Dessen Schiedsspruch hat die Qualität eines rechtskräftigen Urteils durch ein ordentliches Gericht und ersetzt zeitraubende, mehrere Instanzen in Anspruch nehmende Verfahren vor der staatlichen Gerichtsbarkeit.