Turnierbestimmungen

1. Grundsätze

Soweit diese Vorschriften keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln, der Satzung und den Ordnungen sowie den Durchführungsbestimmungen des DFB gespielt.

2. Spielberechtigung

Es dürfen nur Spielerinnen eingesetzt werden, die eine ordnungsgemäße Spielberechtigung für die teilnehmende Mannschaft besitzen und nicht gesperrt sind. Die Spielberechtigung ist durch Vorlage des gültigen Spielerpasses nachzuweisen, wobei die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele gegeben sein muss.

3. Anzahl der Spielerinnen

Die Mannschaften müssen mit dem bestmöglichen Aufgebot antreten. Es besteht aus 12 Spielerinnen, einschließlich zweier Torfrauen, von denen sich fünf gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen.

4. Turniermodus

Gespielt wird in drei Staffeln zu je vier Mannschaften. In den Staffeln spielt Jeder gegen Jeden. Der Sieger eines Gruppenspiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Gruppenspielen Punktgleichheit, entscheidet a) die Tordifferenz über die Platzierung. Ist auch diese gleich, entscheiden b ) die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt c ) das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet d ) Zeitpunkt des ersten Turniertores. Die Gruppenersten und -zweiten sowie die beiden besten Gruppendritten – die bei Punktgleichheit nach den Punkten a, b und d ermittelt werden – erreichen das Viertelfinale. Die Sieger der Viertelfinale erreichen das Halbfinale. Die Sieger der beiden Halbfinals bestreiten das Finale. Die Verlierer der beiden Halbfinals belegen gemeinsam Platz 3.

Um im Viertelfinale die Wiederholung eines Spiels der Vorrunde zu verhindern, kann die Turnierleitung Spiele der qualifizierten Gruppendritten wie folgt tauschen:

1. Gruppe A – Zweitbester Gruppendritter

1. Gruppe C – 2. Gruppe C

1. Gruppe C – Bester Gruppendritter

2. Gruppe A – 2. Gruppe B

5. Spieldauer

Die Spielzeit aller Spiele beträgt 1 x 12 Minuten ohne Seitenwechsel. Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft, die - von der Turnierleitung aus gesehen - von links nach rechts spielt.

6. Einige Spielregeln

Die Abseitsregel ist aufgehoben. Die als "Rückpassregel" bekannte Bestimmung findet Anwendung. Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für die Torfrau, wenn diese den Ball nach einem Toraus oder mit der Hand bzw. nach Freigabe des zuvor mit der Hand kontrollierten Balles mit dem Fuß wieder ins Spiel bringt. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Hälfte hinaus, ohne dass eine Spielerin den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie zu entscheiden. Alle Freistöße sind indirekt auszuführen. Die Torfrau darf den Torraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles.

7. Spielentscheidung von der Strafstoßmarke für Spiele des Viertel- sowie Halbfinals und das Spiel um Platz 1.

Beide Mannschaften haben abwechselnd je drei Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die zu Spielbeginn Anstoß hatte, führt den ersten Torschuss aus. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball von der Torfrau abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurückfliegt, ist nicht erlaubt. Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je drei Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat.

8. Verwarnung und Feldverweis

Die Schiedsrichterin kann eine Spielerin einmal während eines Spiels für die Dauer von zwei Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn ihr eine Verwarnung (Gelbe Karte) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis (Rote Karte) jedoch noch nicht erforderlich erscheint. Die Mannschaft kann wieder durch eine Spielerin ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt. Eine Mannschaft, die einen oder mehrere Feldverweis(e) mit der Roten Karte hinnehmen musste, kann wieder auf die zulässige Anzahl Spielerinnen ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt, spätestens aber nach Ablauf von drei Minuten.

9. Turnierleitung

Die Turnierleitung ist für die endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen Entscheidungen der Schiedsrichterin noch gegen solche der Turnierleitung.