
Häufig gestellte Fragen
Viele Fragen rund um das Thema DFB-Minispielfelder werden immer wieder gestellt. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie auf dieser Seite.
Kann der DFB auch bei uns vor Ort ein Minispielfeld errichten? Wo kann ich mich bewerben?
Der DFB hat die, durch die WM 2006 erwirtschafteten, Überschüsse (ca. 30 Millionen Euro) genutzt um deutschlandweit über 1000 Minispielfelder zu errichten. Ziel dieser Investition war es u.a., die Fußballinfrastruktur von Kommunen und Gemeinden nachhaltig zu fördern, um so möglichst viele Menschen von den großen gesellschaftlichen Potentialen des Fußballsports profitieren zu lassen. Bei der Auswahl der Standorte wurden insbesondere bedürfte Orte, vorrangig Schulhöfe, berücksichtigt. Im Jahr 2009 wurden die letzten der insgesamt 1019 Minispielfelder fertiggestellt. Weitere Projekte zur direkten finanziellen Förderung von Sportplatzbaumaßnahmen gibt es nicht. Dies auch vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Selbstverständnisses des organisierten Sports in Deutschland, dass die Sportverbände und Vereine (mit subsidiärer Förderung der öffentlichen Hände) den Sport selbstverantwortlich organisieren, die Sportstätten jedoch durch die öffentlichen Hände bereitgestellt, gepflegt und unterhalten werden.
Wo finde ich das nächste DFB-Minispielfeld in meiner Nähe?
Eine Übersicht über alle 1019 DFB-Minispielfelder mit einer entsprechenden Suchfunktion für Ihren Ort finden Sie hier.
Wer darf die DFB-Minispielfelder nutzen?
Für die Nutzung der DFB-Minispielfelder sind grundsätzlich keine einschränkenden Regularien vorgeschrieben. Die Spielfelder sollen allen Fußballbegeisterten öffentlich zur Verfügung stehen, unabhängig vom Alter oder einer eventuellen Vereins- oder Schulmitgliedschaft.
Um Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten zu nehmen, wurde jedoch im Vorfeld der Inbetriebnahme für jedes Spielfeld ein entsprechender Nutzungsplan erstellt. Diese können eine zeitweise Schul- oder Vereinsnutzung beinhalten. Auch eine generelle Altersbeschränkung für die Nutzung ist in diesem Zusammengang möglich.
Gibt es Regularien bezüglich der zeitlichen Nutzung der DFB-Minispielfelder?
Grundsätzlich sind für die Nutzung der Minispielfelder keine einschränkenden Nutzungszeiten vorgeschrieben. Die jeweiligen Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, eine möglichst häufige Nutzung sicherzustellen.
Selbstverständlich muss bei der Nutzung der Minispielfelder den örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Hierzu wurden im Vorfeld der Inbetriebnahme für jedes Spielfeld entsprechende Nutzungspläne erstellt. Diese beinhalten in der Regel, an die örtlichen Gegebenheiten, angepasste Nutzungszeiten. Für eine genaue Übersicht über die Nutzungszeiten des Minispielfeldes bei Ihnen vor Ort, wenden Sie sich bitte an den zugehörigen Grundstückseigentümer. Wer der zuständige Grundstückseigentümer des DFB-Minispielfeldes in Ihrem Ort ist, erfahren Sie durch Anklicken des jeweiligen DFB-Minispielfeldes nach dem Nutzen der Suchfunktion.
Das DFB-Minispielfeld in meinem Ort ist nicht bzw. nur unzureichend öffentlich nutzbar. Was kann ich dagegen tun?
Im Zusammenhang mit den DFB-Minispielfeldern kommt es immer wieder zu Schließungen oder Vereinnahmungen, welche die öffentliche Nutzung der Spielfelder verhindern. Diese sind Seitens des Deutschen Fußball-Bundes in der Regel nicht gewollt!
Die jeweiligen Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, eine möglichst häufige Nutzung der Minispielfelder sicherzustellen. Aufgrund der großen Zahl an Minispielfeldern ist es uns jedoch nicht möglich die Nutzbarkeit der Sportflächen regelmäßig zu kontrollieren. Daher sind wir bezüglich Schließungen oder stark eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten auf die wachsamen Augen der fußballbegeisterten Nutzerinnen und Nutzer angewiesen.
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung der Spielfelder empfehlen wir den Nutzerinnen und Nutzern sich zunächst an den zuständigen Grundstückseigentümer zu wenden. Diese sind in der Regel die zugehörigen Städte oder Gemeinde. In Ausnahmefällen können aber auch Vereine, Schulen oder Andere Grundstückseigentümer und damit auch Vertragspartner des DFB sein. Wer der zuständige Grundstückseigentümer des DFB-Minispielfeldes in Ihrem Ort ist, erfahren Sie durch Anklicken des jeweiligen DFB-Minispielfeldes nach dem Nutzen der Suchfunktion.
Sollte der jeweilige Grundstückseigentümer wiedererwartend nicht auszumachen sein, oder dieser nicht auf Ihre Anmerkungen eingehen, können Sie Ihren Fall an den zuständigen Landesverband melden.
Ich fühle mich durch den, vom Minispielfeld in meiner Umgebung ausgehenden, Lärm belästigt. Was kann ich tun?
Für entsprechende Maßnahmen zur Prävention nächtlicher Ruhestörung sind grundsätzlich immer die jeweiligen Grundstückseigentümer der Minispielfelder verantwortlich. Diese sind in aller Regel die entsprechenden Städte oder Gemeinden. In Ausnahmefällen können aber auch die Vereine, Schulen oder Andere Grundstückseigentümer und somit Vertragspartner des DFB in Bezug auf die Minispielfelder sein.
In Fällen von Ruhestörungen durch ein DFB-Minispielfeld empfehlen wir betroffenen Anwohnern demnach, sich zunächst an den entsprechenden Grundstückseigentümer zu wenden. Wer der zuständige Grundstückseigentümer des DFB-Minispielfeldes in Ihrem Ort ist, können Sie hier einsehen. Unsere Erfahrungen zeigen uns, dass es Städten und Gemeinden in der Regel durch einfach umzusetzende Maßnahmen gelingt, Ruhestörungen zu regulieren. Zu diesen Maßnahmen kann beispielsweise die nächtliche Verriegelung des Platzes, oder eine festgelegte Altersbegrenzung auf Kinder und Jugendliche für die Nutzung eines Platzes gehören. Zwar bedürfen vieler dieser Maßnahmen im Vorfeld einer ausdrücklichen Genehmigung seitens des DFB, jedoch haben auch wir ein großes Interesse an einer konfliktfreien Nutzung der Spielfelder und stehen etwaigen Lösungen dementsprechend offen gegenüber.
Sollte der jeweilige Grundstückseigentümer widererwartend nicht auszumachen sein, oder dieser nicht auf Ihre Anliegen eingehen, können Sie Ihren Fall an den zuständigen Landesverband melden.
Beteiligt sich der DFB an den, für die Lärmschutzmaßnahmen entstehenden, Kosten?
Nein. Alle, im Zusammenhang mit den Lärmschutzmaßnahmen entstehenden, Kosten sind seitens des Grundstückseigentümers zu tragen. Selbstverständlich aber, kann dieser sich die Kosten mit Dritten teilen oder ganz an diese übergeben.
Können Minispielfelder an einen neuen Ort verlegt werden.
Grundsätzlich hat der DFB sich bei der Vergabe der Spielfelder bewusst für die jeweiligen Standorte entschieden und damit auch ein entsprechendes Interesse daran, diese beizubehalten.
Jedoch gibt es begründete Ausnahmesituationen, beispielsweise nicht aufzuklärende Konflikte um Ruhestörungen oder Bauvorhaben auf den entsprechenden Geländen, die eine Standortverlegung möglich machen. Diese bedarf im Vorfeld jedoch einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung seitens des DFB.
Wer darf eine Verlegung der Spielfelder durchführen.
Grundsätzlich steht den jeweiligen Grundstückseigentümern die Auswahl der, für die Verlegung beauftragten, Unternehmen frei.
Für den Bau der mehr als 1000 Minispielfelder war die Polytan GmbH verantwortlich. Diese ist im Umgang mit den Spielfeldern entsprechend erfahren.
Beteiligt sich der DFB an Kosten zur Verlegung der Minispielfelder?
Nein. Alle, im Zusammenhang mit der Verlegung entstehenden, Kosten sind seitens des Grundstückseigentümers zu tragen. Selbstverständlich aber, kann dieser sich die Kosten mit Dritten teilen oder ganz an diese übergeben.
Das DFB-Minispielfeld in meinem Ort ist beschädigt. Was kann ich tun?
Für die Instandhaltung der DFB-Minispielfelder ist grundsätzlich immer der Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese sind in aller Regel die entsprechenden Städte oder Gemeinden. In Ausnahmefällen können aber auch die Vereine, Schulen oder Andere Grundstückseigentümer und somit Vertragspartner des DFB sein.
In Bezug auf sanierungsbedürftige Sportstätten empfehlen wir demnach, zunächst den Kontakt mit dem entsprechenden Grundstückseigentümer aufzunehmen. Wer der zuständige Grundstückseigentümer des DFB-Minispielfeldes in Ihrem Ort ist, können Sie hier einsehen.
Sollte der jeweilige Grundstückseigentümer widererwartend nicht auszumachen sein, oder dieser nicht auf Ihre Anliegen eingehen, können Sie Ihren Fall an den zuständigen Landesverband melden.
Wer darf eine Sanierung der DFB-Minispielfelder vornehmen?
Grundsätzlich steht den jeweiligen Grundstückseigentümern die Auswahl der, für die Sanierung beauftragten, Unternehmen frei.
Für den Bau der mehr als 1000 Minispielfelder war die Polytan GmbH verantwortlich. Diese ist im Umgang mit den Spielfeldern entsprechend erfahren.
Beteiligt sich der DFB an Sanierungskosten für die Minispielfelder?
Nein. Alle, im Zusammenhang mit der Sanierung entstehenden, Kosten sind seitens des Grundstückseigentümers zu tragen. Selbstverständlich aber, kann dieser sich die Kosten mit Dritten teilen oder ganz an diese übergeben.