Zwei Spiele Sperre für Leipzigs Schüller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gina Schüller vom Frauen-Zweitligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Schüller war in der 57. Minute des Frauen-Zweitligaspiels bei der SV Berghofen am 18. Oktober 2020 von Schiedsrichterin Annika Paszehr (Münster) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gina Schüller vom Frauen-Zweitligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Schüller war in der 57. Minute des Frauen-Zweitligaspiels bei der SV Berghofen am 18. Oktober 2020 von Schiedsrichterin Annika Paszehr (Münster) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.