Zwei Spiele Innenraumverbot und 500 Euro Geldstrafe für Thomas Wörle

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Wörle, den Trainer des Frauen-Bundesligisten FC Bayern München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt. Der Coach hat dem Urteil bereits zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Wörle war in der 85. Minute des Münchner Bundesliga-Heimspiels gegen Turbine Potsdam am 11. Dezember 2016 aus dem Innenraum verwiesen worden, nachdem er die vierte Offizielle Samira Bologna (Angelbachtal) und die Schiedsrichterin Karoline Wacker (Marbach) verbal angegangen und Bologna zudem zur Seite geschoben hatte.

Geldstrafe auch für Co-Trainer Roman Langer

Auch Wörles Co-Trainer Roman Langer wurde vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt. Auch er hat dem Urteil bereits zugestimmt, wodurch dieses rechtskräftig ist.

Langer war in der 68. Minute des Bundesligaspiels beim SC Sand am 16. Oktober 2016 von Schiedsrichterin Kathrin Heimann (Gladbeck) nach mehreren lautstarken Reklamationen aus dem Innenraum verwiesen worden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Wörle, den Trainer des Frauen-Bundesligisten FC Bayern München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt. Der Coach hat dem Urteil bereits zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Wörle war in der 85. Minute des Münchner Bundesliga-Heimspiels gegen Turbine Potsdam am 11. Dezember 2016 aus dem Innenraum verwiesen worden, nachdem er die vierte Offizielle Samira Bologna (Angelbachtal) und die Schiedsrichterin Karoline Wacker (Marbach) verbal angegangen und Bologna zudem zur Seite geschoben hatte.

Geldstrafe auch für Co-Trainer Roman Langer

Auch Wörles Co-Trainer Roman Langer wurde vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt. Auch er hat dem Urteil bereits zugestimmt, wodurch dieses rechtskräftig ist.

Langer war in der 68. Minute des Bundesligaspiels beim SC Sand am 16. Oktober 2016 von Schiedsrichterin Kathrin Heimann (Gladbeck) nach mehreren lautstarken Reklamationen aus dem Innenraum verwiesen worden.

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