Frauenfußball: Es begann in Travemünde

Der 31. Oktober 1970 markiert einen Meilenstein in der Geschichte des deutschen Frauenfußballs - er wurde an diesem Datum vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) offiziell in seine Satzung aufgenommen. Rund um den Jubiläumstag widmet DFB.de dem Frauen- und Mädchenfußball eine Themenwoche. Mit vielen Geschichten, Interviews, Porträts und interessanten Fakten. Heute: der Tag, an dem die Delegierten des DFB-Bundestages in Travemünde das Frauenfußball-Verbot aufhoben. Ein Blick in die DFB-Protokolle aus eineinhalb Dekaden auf dem Weg zur fußballerischen Gleichberechtigung, die am 31. Oktober 1970 beschlossen wurde. Es war das erste Kapitel einer beispiellosen Erfolgsgeschichte.

Sitzung des Beirats, 29. Juli 1955 in Berlin

Von Dr. Luberichs wurde ein Beiratsbeschluss zum Damenfußball gewünscht. Der Beirat entschied aber, dass der Bundestag über die Frage beschließen sollte.

Ordentlicher DFB-Bundestag, 30. Juli 1955 in Berlin

Dr. Luberichs stellte folgenden Antrag: Der Bundestag möge beschließen,

  1. unseren Vereinen nicht zu gestatten, DamenfußballAbteilungen zu gründen oder Damenfußball-Abteilungen bei sich aufzunehmen,
  2. unseren Vereinen zu verbieten, soweit sie im Besitz eigener Plätze sind, diese für Damenfußballspiele zur Verfügung zu stellen und
  3. unseren Schieds- und Linienrichtern zu untersagen, Damenfußballspiele zu leiten.

Der Bundestag beschloss einstimmig die Annahme dieses Antrages.

Sitzung des Bundesvorstands, 29. März 1957 in Duisburg

Damenfußball: Huber schneidet dieses Thema an, veranlasst durch das in München durchgeführte Spiel (Westdeutschland – Holland). Die Meinung des Bundesvorstandes ging dahin, diese Angelegenheit nicht außer Acht zu lassen. Die Stadt München, die das Stadion zur Verfügung stellte, soll bei den Gruppenspielen in diesem Jahre nicht berücksichtigt werden.

Tagung des Beirats, 16. November 1957 in Frankfurt/Main

Rusch berichtete über das Frauenfußball-Länderspiel Deutschland – Holland und über die Europameisterschaften im Frauenfußball. In Berlin bestehe vor allem bei den Handballspielerinnen Interesse am Fußball. Es habe sich auch bereits ein Verband gebildet, der in Zukunft Frauenfußballspiele veranstalten wolle. Man wolle von Seiten der Stadtverwaltung in Berlin nun auch Sportplätze für den Frauenfußball zur Verfügung stellen und damit entstehe ein Problem für den Berliner Fußball, der doch sehr unter dem Spielplatzmangel leide. Rusch fragte an, ob es unter solchen Umständen nicht besser sei, den Frauenfußball unter Kontrolle der Verbände zu nehmen.

Körfer warnte davor, Frauenfußball-Abteilungen aufzunehmen. In keinem europäischen Fußball-Verband seien je Frauenfußball-Vereine aufgenommen worden und die Erfahrung zeige, dass derartige Schaustellungen rasch an Bedeutung verlieren. Wenn aber erst einmal der Frauenfußball in den Verbänden organisatorisch verankert sei, dann müsse man ihn auch pflegen und fördern und habe die Verantwortung dafür. Das sei ja schon ein gewichtiger Grund gegen die Aufnahme solcher Vereine in den Berliner Verband. Denn wenn diese Vereine dort ordnungsmäßige Mitglieder seien, dann hätten sie auch Anspruch auf die Spielplätze. Körfer wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass der Deutsche Städtetag seine bisher positive Einstellung zum Frauenfußball ändern werde.

Dr. Waßmund unterstrich die ablehnende Haltung Körfers zum Frauenfußball auch vom ärztlichen Standpunkt her. Er zitierte außerdem Teile aus Briefen, in denen namhafte Ärzte sich gegen den Frauenfußball aussprechen.

Zu dem Thema Frauenfußball machten Schmedeshagen, Koenen, Dr. Riebow und Kelpin weitere Ausführungen, die jedoch auf die Ablehnung des Frauenfußballs herausliefen. Der Beirat beschloss einstimmig, nachdem Dr. Bauwens die Entschließung des Bundestages vom 30.7.1955 verlesen hatte, bei der ablehnenden Haltung gegenüber dem Frauenfußball zu bleiben.

Tagung des Beirats, 15. April 1961 in Frankfurt/Main

Auf Anfrage des Hessischen FV wurde darauf verwiesen, dass es den Vereinen des DFB nach einem Bundestagsbeschluss vom 30.7.1955 und Beiratsbeschlüssen vom 16.11.1957 und 30.1.1958 nicht gestattet ist, Frauenfußballabteilungen zu bilden oder für den Frauenfußball Plätze zur Verfügung zu stellen. Huber und Flierl vertraten den Standpunkt, dass die Frage des Damenfußballs heute längst nicht mehr so akut sei, wie damals zur Zeit der Beschlüsse, weil sich das ganze Unternehmen des Damenfußballs inzwischen weitgehend totgelaufen habe. Der Beschluss solle zwar in Kraft bleiben, doch es sei das Beste, die ganze Angelegenheit möglichst nicht mehr groß aufzugreifen, sondern sie zu bagatellisieren. Auf Vorschlag von Dr. Bauwens schloss sich der Beirat dieser Auffassung an.

Tagung des Beirats, 13. September 1969 in Berlin

Eugen Müller unterrichtete den Beirat davon, dass den Vereinen seines Verbandes über die Aktion "Zweiter Weg" immer mehr Frauen beigetreten seien, die den Wunsch hätten, Fußball zu spielen. Er stehe vor der Entscheidung, den Frauenfußball entsprechend den seitherigen DFB-Bestimmungen zu verbieten oder aber nach neuen Wegen zu suchen, um das Fußballspielen der Frauen unter der Kontrolle des Verbandes zu ermöglichen und den Vereinen damit die neu gewonnenen Mitglieder zu erhalten.

Hansen schlug vor, das Thema Frauenfußball erneut zu überprüfen, und zwar unter Hinzuziehung von Sachverständigen, Medizinern, Pädagogen und Frauen. Dem stimmte der Beirat zu und beauftragte Hansen zusammen mit Eugen Müller, eine kleine Kommission zu bilden, die über diese Fragen beraten und dem Beirat die Ergebnisse ihrer Arbeit zu gegebener Zeit unterbreiten soll.

Sitzung des DFB-Vorstands, 20. März 1970 in Frankfurt/Main

Bericht des Vizepräsidenten [Hermann Neuberger, Anm. d. Red.] über die Arbeitstagung mit den Vorsitzenden der Landes- und Regionalverbände am 6./7.3.1970 in Saarbrücken: Gegen eine Zulassung des Frauenfußballs bestünden bei einigen Verbänden zwar noch gewisse Bedenken, aber die allgemeine Meinung gehe dahin, dass man in dieser Sache einen Schritt nach vorn tun müsse, um die Kontrolle über die Entwicklung zu behalten.

Tagung des DFB-Beirats, 21. März 1970 in Frankfurt/Main

Nach einer kurzen Erläuterung durch Hansen beschloss der Beirat einstimmig die Annahme der folgenden Resolution:

Aufgrund der eingetretenen Entwicklung und als Ergebnis seiner Beratungen vom 21.3.1970 hält es der DFB-Beirat für erforderlich, dass der Deutsche Fußball-Bund seine bisherige ablehnende Einstellung gegenüber dem Frauenfußball aufgibt. Der Beirat beauftragt deshalb den DFB-Vorstand, dem DFB-Bundestag 1970 Vorschläge für sportliche Bestimmungen vorzulegen, nach denen in den Vereinen der Mitgliedsverbände des DFB ein den Frauen gemäßer Fußball-Spielbetrieb bald eingeführt werden kann.

Sitzung des DFB-Vorstands, 28./29. August 1970 in Hannover

Zur Frage der Einführung des Frauenfußballs informierte Decker den Vorstand über die Besprechung des Spielausschusses mit Sportärzten und Vertretern des Ausschusses für Frauensport im DSB. Dabei sei allgemein ein zustimmendes Urteil zur Einführung des Frauenfußballs abgegeben worden, wenn gewisse Anpassungen des Spiels vorgenommen würden (Beibehaltung der Spielfeldgröße, aber Verkürzung der Spielzeit auf zweimal 30 Minuten für Spielerinnen über 18 Jahre und zweimal 25 Minuten für Spielerinnen zwischen 10 und 18 Jahren, leichterer Ball (Jugendfußball), keine Stollenschuhe, sondern Nockenschuhe oder Laufschuhe, Erlaubnis zum Gebrauch der Schutzhand zum Schutz des Körpers, Spielzeit zwischen 31. März und 31. Oktober mit längerer Winterpause). Außerdem sollten die Spiele zunächst keinen Meisterschaftscharakter haben, sondern lediglich als Privatspiele ausgetragen werden. Vor und nach Ende der Saison muss eine sportärztliche Untersuchung durchgeführt werden.

Der Spielausschuss werde, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Bundestages am 31. Oktober, die von ihm erarbeiteten Gesichtspunkte in einem Exposé zusammenfassen und den Vorstandsmitgliedern ebenso wie den Verbänden vor der nächsten Beiratstagung zuschicken.

Der Vorstand stimmte dem Bericht von Decker zu und vertrat den Standpunkt, dass zunächst für die erste Zeit nach der Einführung des Frauenfußballs im DFB-Bereich kein festes Werk von Regeln und Wettspielbestimmungen erlassen werden solle, sondern vielmehr ein allgemeines Merkblatt mit Regelrichtlinien herausgegeben werden müsse, auf dessen Grundlage dann in den Verbänden und Vereinen Erfahrungen gesammelt werden könnten.

Tagung des DFB-Beirats, 9./10. Oktober 1970 in Frankfurt/Main

Der Beirat hielt es für richtig, dass der Antrag des DFB-Vorstandes auf Zulassung von Frauenfußballspielen sich nur auf die grundsätzliche Aufhebung des vom DFB-Bundestag 1955 beschlossenen Verbotes erstrecken solle. Richtlinien oder Grundsätze für die Austragung von Fußballspielen sollten nicht im Einzelnen beschlossen werden. Vielmehr sei es zweckmäßig, dass der Vorstand vom Bundestag den Auftrag erbitte, diese Richtlinien zu erlassen. Dann sollte in einem Ausschuss aus Vertretern des Spielausschusses und Vertretern der Regionalverbände die Ausarbeitung eines entsprechenden Merkblattes vorgenommen werden.

Ordentlicher DFB-Bundestag, 31. Oktober 1970 in Travemünde

Auf Antrag des DFB-Vorstandes beschloss der Bundestag:

  1. Der im Jahre 1955 gefasste Beschluss, Spiele von Frauenfußball-Mannschaften nicht zu gestatten, wird aufgehoben.
  2. Der DFB-Vorstand wird beauftragt, die erforderlichen Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballspielen aufzustellen und deren Annahme zu empfehlen.

Der Antrag des Vorstandes zu a und b wurde mit allen Stimmen gegen zwei Stimmen ohne Stimmenthaltung angenommen.

[dfb]

Der 31. Oktober 1970 markiert einen Meilenstein in der Geschichte des deutschen Frauenfußballs - er wurde an diesem Datum vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) offiziell in seine Satzung aufgenommen. Rund um den Jubiläumstag widmet DFB.de dem Frauen- und Mädchenfußball eine Themenwoche. Mit vielen Geschichten, Interviews, Porträts und interessanten Fakten. Heute: der Tag, an dem die Delegierten des DFB-Bundestages in Travemünde das Frauenfußball-Verbot aufhoben. Ein Blick in die DFB-Protokolle aus eineinhalb Dekaden auf dem Weg zur fußballerischen Gleichberechtigung, die am 31. Oktober 1970 beschlossen wurde. Es war das erste Kapitel einer beispiellosen Erfolgsgeschichte.

Sitzung des Beirats, 29. Juli 1955 in Berlin

Von Dr. Luberichs wurde ein Beiratsbeschluss zum Damenfußball gewünscht. Der Beirat entschied aber, dass der Bundestag über die Frage beschließen sollte.

Ordentlicher DFB-Bundestag, 30. Juli 1955 in Berlin

Dr. Luberichs stellte folgenden Antrag: Der Bundestag möge beschließen,

  1. unseren Vereinen nicht zu gestatten, DamenfußballAbteilungen zu gründen oder Damenfußball-Abteilungen bei sich aufzunehmen,
  2. unseren Vereinen zu verbieten, soweit sie im Besitz eigener Plätze sind, diese für Damenfußballspiele zur Verfügung zu stellen und
  3. unseren Schieds- und Linienrichtern zu untersagen, Damenfußballspiele zu leiten.

Der Bundestag beschloss einstimmig die Annahme dieses Antrages.

Sitzung des Bundesvorstands, 29. März 1957 in Duisburg

Damenfußball: Huber schneidet dieses Thema an, veranlasst durch das in München durchgeführte Spiel (Westdeutschland – Holland). Die Meinung des Bundesvorstandes ging dahin, diese Angelegenheit nicht außer Acht zu lassen. Die Stadt München, die das Stadion zur Verfügung stellte, soll bei den Gruppenspielen in diesem Jahre nicht berücksichtigt werden.

Tagung des Beirats, 16. November 1957 in Frankfurt/Main

Rusch berichtete über das Frauenfußball-Länderspiel Deutschland – Holland und über die Europameisterschaften im Frauenfußball. In Berlin bestehe vor allem bei den Handballspielerinnen Interesse am Fußball. Es habe sich auch bereits ein Verband gebildet, der in Zukunft Frauenfußballspiele veranstalten wolle. Man wolle von Seiten der Stadtverwaltung in Berlin nun auch Sportplätze für den Frauenfußball zur Verfügung stellen und damit entstehe ein Problem für den Berliner Fußball, der doch sehr unter dem Spielplatzmangel leide. Rusch fragte an, ob es unter solchen Umständen nicht besser sei, den Frauenfußball unter Kontrolle der Verbände zu nehmen.

Körfer warnte davor, Frauenfußball-Abteilungen aufzunehmen. In keinem europäischen Fußball-Verband seien je Frauenfußball-Vereine aufgenommen worden und die Erfahrung zeige, dass derartige Schaustellungen rasch an Bedeutung verlieren. Wenn aber erst einmal der Frauenfußball in den Verbänden organisatorisch verankert sei, dann müsse man ihn auch pflegen und fördern und habe die Verantwortung dafür. Das sei ja schon ein gewichtiger Grund gegen die Aufnahme solcher Vereine in den Berliner Verband. Denn wenn diese Vereine dort ordnungsmäßige Mitglieder seien, dann hätten sie auch Anspruch auf die Spielplätze. Körfer wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass der Deutsche Städtetag seine bisher positive Einstellung zum Frauenfußball ändern werde.

Dr. Waßmund unterstrich die ablehnende Haltung Körfers zum Frauenfußball auch vom ärztlichen Standpunkt her. Er zitierte außerdem Teile aus Briefen, in denen namhafte Ärzte sich gegen den Frauenfußball aussprechen.

Zu dem Thema Frauenfußball machten Schmedeshagen, Koenen, Dr. Riebow und Kelpin weitere Ausführungen, die jedoch auf die Ablehnung des Frauenfußballs herausliefen. Der Beirat beschloss einstimmig, nachdem Dr. Bauwens die Entschließung des Bundestages vom 30.7.1955 verlesen hatte, bei der ablehnenden Haltung gegenüber dem Frauenfußball zu bleiben.

Tagung des Beirats, 15. April 1961 in Frankfurt/Main

Auf Anfrage des Hessischen FV wurde darauf verwiesen, dass es den Vereinen des DFB nach einem Bundestagsbeschluss vom 30.7.1955 und Beiratsbeschlüssen vom 16.11.1957 und 30.1.1958 nicht gestattet ist, Frauenfußballabteilungen zu bilden oder für den Frauenfußball Plätze zur Verfügung zu stellen. Huber und Flierl vertraten den Standpunkt, dass die Frage des Damenfußballs heute längst nicht mehr so akut sei, wie damals zur Zeit der Beschlüsse, weil sich das ganze Unternehmen des Damenfußballs inzwischen weitgehend totgelaufen habe. Der Beschluss solle zwar in Kraft bleiben, doch es sei das Beste, die ganze Angelegenheit möglichst nicht mehr groß aufzugreifen, sondern sie zu bagatellisieren. Auf Vorschlag von Dr. Bauwens schloss sich der Beirat dieser Auffassung an.

Tagung des Beirats, 13. September 1969 in Berlin

Eugen Müller unterrichtete den Beirat davon, dass den Vereinen seines Verbandes über die Aktion "Zweiter Weg" immer mehr Frauen beigetreten seien, die den Wunsch hätten, Fußball zu spielen. Er stehe vor der Entscheidung, den Frauenfußball entsprechend den seitherigen DFB-Bestimmungen zu verbieten oder aber nach neuen Wegen zu suchen, um das Fußballspielen der Frauen unter der Kontrolle des Verbandes zu ermöglichen und den Vereinen damit die neu gewonnenen Mitglieder zu erhalten.

Hansen schlug vor, das Thema Frauenfußball erneut zu überprüfen, und zwar unter Hinzuziehung von Sachverständigen, Medizinern, Pädagogen und Frauen. Dem stimmte der Beirat zu und beauftragte Hansen zusammen mit Eugen Müller, eine kleine Kommission zu bilden, die über diese Fragen beraten und dem Beirat die Ergebnisse ihrer Arbeit zu gegebener Zeit unterbreiten soll.

Sitzung des DFB-Vorstands, 20. März 1970 in Frankfurt/Main

Bericht des Vizepräsidenten [Hermann Neuberger, Anm. d. Red.] über die Arbeitstagung mit den Vorsitzenden der Landes- und Regionalverbände am 6./7.3.1970 in Saarbrücken: Gegen eine Zulassung des Frauenfußballs bestünden bei einigen Verbänden zwar noch gewisse Bedenken, aber die allgemeine Meinung gehe dahin, dass man in dieser Sache einen Schritt nach vorn tun müsse, um die Kontrolle über die Entwicklung zu behalten.

Tagung des DFB-Beirats, 21. März 1970 in Frankfurt/Main

Nach einer kurzen Erläuterung durch Hansen beschloss der Beirat einstimmig die Annahme der folgenden Resolution:

Aufgrund der eingetretenen Entwicklung und als Ergebnis seiner Beratungen vom 21.3.1970 hält es der DFB-Beirat für erforderlich, dass der Deutsche Fußball-Bund seine bisherige ablehnende Einstellung gegenüber dem Frauenfußball aufgibt. Der Beirat beauftragt deshalb den DFB-Vorstand, dem DFB-Bundestag 1970 Vorschläge für sportliche Bestimmungen vorzulegen, nach denen in den Vereinen der Mitgliedsverbände des DFB ein den Frauen gemäßer Fußball-Spielbetrieb bald eingeführt werden kann.

Sitzung des DFB-Vorstands, 28./29. August 1970 in Hannover

Zur Frage der Einführung des Frauenfußballs informierte Decker den Vorstand über die Besprechung des Spielausschusses mit Sportärzten und Vertretern des Ausschusses für Frauensport im DSB. Dabei sei allgemein ein zustimmendes Urteil zur Einführung des Frauenfußballs abgegeben worden, wenn gewisse Anpassungen des Spiels vorgenommen würden (Beibehaltung der Spielfeldgröße, aber Verkürzung der Spielzeit auf zweimal 30 Minuten für Spielerinnen über 18 Jahre und zweimal 25 Minuten für Spielerinnen zwischen 10 und 18 Jahren, leichterer Ball (Jugendfußball), keine Stollenschuhe, sondern Nockenschuhe oder Laufschuhe, Erlaubnis zum Gebrauch der Schutzhand zum Schutz des Körpers, Spielzeit zwischen 31. März und 31. Oktober mit längerer Winterpause). Außerdem sollten die Spiele zunächst keinen Meisterschaftscharakter haben, sondern lediglich als Privatspiele ausgetragen werden. Vor und nach Ende der Saison muss eine sportärztliche Untersuchung durchgeführt werden.

Der Spielausschuss werde, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Bundestages am 31. Oktober, die von ihm erarbeiteten Gesichtspunkte in einem Exposé zusammenfassen und den Vorstandsmitgliedern ebenso wie den Verbänden vor der nächsten Beiratstagung zuschicken.

Der Vorstand stimmte dem Bericht von Decker zu und vertrat den Standpunkt, dass zunächst für die erste Zeit nach der Einführung des Frauenfußballs im DFB-Bereich kein festes Werk von Regeln und Wettspielbestimmungen erlassen werden solle, sondern vielmehr ein allgemeines Merkblatt mit Regelrichtlinien herausgegeben werden müsse, auf dessen Grundlage dann in den Verbänden und Vereinen Erfahrungen gesammelt werden könnten.

Tagung des DFB-Beirats, 9./10. Oktober 1970 in Frankfurt/Main

Der Beirat hielt es für richtig, dass der Antrag des DFB-Vorstandes auf Zulassung von Frauenfußballspielen sich nur auf die grundsätzliche Aufhebung des vom DFB-Bundestag 1955 beschlossenen Verbotes erstrecken solle. Richtlinien oder Grundsätze für die Austragung von Fußballspielen sollten nicht im Einzelnen beschlossen werden. Vielmehr sei es zweckmäßig, dass der Vorstand vom Bundestag den Auftrag erbitte, diese Richtlinien zu erlassen. Dann sollte in einem Ausschuss aus Vertretern des Spielausschusses und Vertretern der Regionalverbände die Ausarbeitung eines entsprechenden Merkblattes vorgenommen werden.

Ordentlicher DFB-Bundestag, 31. Oktober 1970 in Travemünde

Auf Antrag des DFB-Vorstandes beschloss der Bundestag:

  1. Der im Jahre 1955 gefasste Beschluss, Spiele von Frauenfußball-Mannschaften nicht zu gestatten, wird aufgehoben.
  2. Der DFB-Vorstand wird beauftragt, die erforderlichen Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballspielen aufzustellen und deren Annahme zu empfehlen.

Der Antrag des Vorstandes zu a und b wurde mit allen Stimmen gegen zwei Stimmen ohne Stimmenthaltung angenommen.

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