500 Euro Geldstrafe für den SC Sand

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Sand aus der FLYERALARM Frauen-Bundesliga im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Verstößen gegen das zu Corona-Zeiten geltende Hygienekonzept mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Während und nach dem Heimspiel gegen den MSV Duisburg am 17. März 2021 wurden die Zonierungsregelungen des Hygienekonzeptes vom SC Sand nicht eingehalten. Insbesondere befanden sich mehrere Personen in unmittelbarer Nähe des Zugangsbereichs zum Spielfeld, als die Spielerinnen auf das Feld einliefen. Zudem setzten die Livekommentatoren der Begegnung während des Spiels ihre Mund-Nasen-Bedeckung ab, wobei kein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten wurde und auch keine Einzelarbeitsplätze mittels Plexiglasscheiben eingerichtet waren. Des Weiteren gab ein Vereinsverantwortlicher während der Halbzeitpause einem Journalisten ein Interview auf dem Spielfeld, wobei keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und auch kein ausreichender Mindestabstand eingehalten wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Sand aus der FLYERALARM Frauen-Bundesliga im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Verstößen gegen das zu Corona-Zeiten geltende Hygienekonzept mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Während und nach dem Heimspiel gegen den MSV Duisburg am 17. März 2021 wurden die Zonierungsregelungen des Hygienekonzeptes vom SC Sand nicht eingehalten. Insbesondere befanden sich mehrere Personen in unmittelbarer Nähe des Zugangsbereichs zum Spielfeld, als die Spielerinnen auf das Feld einliefen. Zudem setzten die Livekommentatoren der Begegnung während des Spiels ihre Mund-Nasen-Bedeckung ab, wobei kein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten wurde und auch keine Einzelarbeitsplätze mittels Plexiglasscheiben eingerichtet waren. Des Weiteren gab ein Vereinsverantwortlicher während der Halbzeitpause einem Journalisten ein Interview auf dem Spielfeld, wobei keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und auch kein ausreichender Mindestabstand eingehalten wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.