SCHKEUDITZ, GERMANY - APRIL 15: Patrick Berg poses for a photo after the training of the F-Jugend team of the amateur sports club SV Dölzig on April 15, 2025 in Schkeuditz, Germany. (Photo by Jens Schlueter/Getty Images for DFB)

Ausbildungsentschädigung & Co.

Finanzielle Ansprüche von Amateurvereinen

Alle Fußballprofis haben mal klein angefangen. Deswegen sollen die Amateurvereine, die sie ausgebildet haben, davon profitieren. Entschädigungssysteme gibt es aber auch bereits im Kleinen an der Basis. Wie Ausbildungsentschädigungen auf nationaler Ebene über den DFB und die DFL sowie auf internationaler Ebene über die FIFA geregelt werden, erfahrt ihr in folgender Übersicht:  

In welchen Fällen erhalten Amateurvereine auf nationaler Ebene Geld? 

Drei Entschädigungssysteme bei Vereinswechseln von Junior*innen (§ 3 Nr. 2. bis 5. & 6. der DFB-Jugendordnung):
  1. Mögliche Entschädigungen bei Vereinswechseln von Amateurverein zu Amateurverein (also Vereine ohne Leistungszentrum) richten sich nach § 3 Nr. 2. bis 5. der DFB-Jugendordnung. Grundsätzlich muss nach § 3 Nr. 2. bis 5. nur gezahlt werden, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zustimmt und mit der Zahlung die Zustimmung faktisch ersetzt wird, um die Wartefristen abzukürzen.    

    Die Höhe der Entschädigung richtet sich allein nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird. Es erfolgt keine proaktive Benachrichtigung an die Vereine.  

  2. Erstmaliger Vereinswechsel von Junioren (jüngere A-Junioren bis ältere D-Junioren) mit Amateurstatus von einem Amateurverein zu einem Verein mit Leistungszentrum ohne Statusänderung des Spielers. Diesbezügliche Entschädigungsvorschriften sind in § 3 Nr. 6. der DFB-Jugendordnung geregelt. Es profitieren nicht nur der abgebende Verein, sondern auch die ausbildenden Vereine.

    Die jeweiligen Amateurvereine werden automatisch über ihre Ansprüche benachrichtigt. § 3 Nr. 6. der DFB-Jugendordnung sind auf Wechsel von Juniorinnen nicht anwendbar.  

  3. Vereinswechsel von Junioren mit Amateurstatus von einem Amateurverein zu einem Verein mit Leistungszentrum mit Statusänderung des Spielers: Das heißt, der Spieler erhält einen Vertrag. Diesbezügliche Entschädigungsvorschriften sind in der "Vereinbarung über die Honorierung von Nachwuchsarbeit in den Amateurvereinen" geregelt. Diese Vereinbarung haben alle LZ-Vereine unterschrieben.

    Es profitieren nicht nur der abgebende Verein, sondern auch die ausbildenden Vereine. Die jeweiligen Amateurvereine werden automatisch über ihre Ansprüche benachrichtigt.  

Für A-Junioren/B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs gilt § 16 der DFB-Spielordnung. 

Schritt zum Profi
  1. Wenn ein Bundesligaverein einen jungen Spieler unter 23 Jahren unter Vertrag nimmt, der dadurch erstmals Lizenz- oder Vertragsspieler wird, und ihn in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen einsetzt, erhalten seine ausbildenden Vereine unterhalb der Lizenzligen einen finanziellen Zuschuss. Ausbildende Vereine sind in dem Fall alle Vereine, die ihn ab der Spielzeit, in der er sein sechstes Lebensjahr vollendet hat, bis zur Spielzeit, in der er sein 21. Lebensjahr vollendet hat, ausgebildet haben. 

    Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie lange der Spieler in diesem Zeitraum im jeweiligen Verein ausgebildet wurde. Die Beträge variieren je nach Alter zwischen 5.250 € und 6.750 € pro Saison. Das Geld stammt aus einem speziellen Fördertopf der DFL und soll den Vereinen helfen, ihre Nachwuchsarbeit weiter zu verbessern. Die Vereine werden automatisch über das jeweilige Vereins-E-Postfach (PV-Kennung / DFBnet) benachrichtigt. 

    Anhang 3 Lizenzordnung Spieler der DFL
Schritt in eine U-Nationalmannschaft des DFB
  1. Im Rahmen des Bonussystems erhalten Amateurvereine finanzielle Zuwendungen, wenn deren frühere Spieler*innen in einer DFB-U-Nationalmannschaft eingesetzt worden sind. Das Bonussystem besteht seit der Saison 2004/2005. Die Bonuszahlungen gehen an die Vereine, bei denen erstmalig U-Nationalspieler*innen mindestens zwei Jahre gespielt haben. Für diese zwei Jahre erhält der jeweilige Verein 1200 Euro. Für jedes weitere Jahr gibt es zusätzliche 500 Euro. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zahlung.   

    Bei den Junioren gilt dies für Spieler mit mindestens einem offiziellen Länderspiel im Bereich U 16-, U 17-, U 18- oder U 19-Junioren. Bei den Spielerinnen gilt das Bonussystem für Einsätze im Bereich der U 17- und U 19-Juniorinnen. Berücksichtigt werden dabei nur Amateurvereine unterhalb der 2. Bundesliga. 

    Die Ausschüttung für die vergangene Saison findet in der Regel zum jeweiligen Jahresende statt. Dafür überweist der DFB das Geld zunächst an die Landesverbände, die dieses anschließend ohne Zutun der Vereine an diese verteilen und die Verwendung zur Förderung des Jugendfußballs kontrollieren. Die Vereine können also im 1. Quartal mit dem Geld aus der Vorsaison rechnen.  

    Die Vereine, deren ehemalige Schützlinge im Rahmen der Fritz-Walter-Medaille zu den Besten ihres Jahrgangs gewählt werden, dürfen sich über Anteile der dort ausgelobten Prämien freuen.

Ansprüche im internationalen Kontext für Amateurvereine

Die FIFA hat seit 2022 durch das FIFA Clearing House (FCH) eine separate Körperschaft, die in Bezug auf die Abwicklung bestimmter im Fußballtransfersystem vorgenommener Zahlungen als Mittler tätig ist. Im Reglement bezüglich Status und Transfer von Spieler*innen (RSTP) sind folgende Ausbildungsvergütungen und Ansprüche für Entschädigungen im internationalen Kontext geregelt:  

  1. Vereine, die in die Aus- und Weiterbildung junger Spieler*innen investieren, werden unter bestimmten Voraussetzungen entschädigt, wenn ihre Spieler*innen Profis werden. Ein internationaler Transfer zu einem Klub aus Kategorie 4 löst z.B. keine Ausbildungsentschädigung aus. 

  2. Die ausbildenden Vereine werden unter bestimmten Voraussetzungen auch in Form eines Anteils an den Zahlungen für künftige Transfers eines/r Spieler*in entschädigt, u.a. wenn sie den/die Spieler*in im Alter zwischen 12 und 23 Jahren in ihrem Verein ausgebildet haben. 

Bei einem ablösepflichtigen Vereinswechsel zu einem Verein im Ausland - oder einem Wechsel mit internationalen Kontext - werden z.B. fünf Prozent der Transfersumme zwischen den Vereinen aufgeteilt, die den Spieler zwischen seinem zwölften und 23. Geburtstag ausgebildet haben.   

  1. Die erste Registrierung eines Spielers als Berufsspieler im gleichen Mitgliedsverband, in dem er zuletzt als Amateur registriert war, löst Ausbildungsvergütungen aus. Dies gilt sowohl für Registrierungen beim gleichen Verein als auch nach einem Transfer zwischen Vereinen desselben Mitgliedsverbands. Die erste Registrierung als Berufsspieler in einem anderen Mitgliedsverband als dem, in dem der Spieler zuletzt als Amateur registriert war, gilt als internationaler Transfer und kann ebenfalls Ausbildungsentschädigungen auslösen.

    Grundlage zur Anwendung dieses Artikels ist, dass der betroffene Spieler bereits in einem anderen Land aktiv war, ansonsten ist es eine nationale Angelegenheit. Im Frauen-Bereich gibt es keine Ausbildungsentschädigungen.  

  2. Ein internationaler Transfer eines/einer Berufsspieler*in löst Ausbildungsvergütungen zusätzlich zu einer möglichen Transfersumme aus. Wird ein Amateurspieler im Ausland Profi, handelt es sich ebenfalls um einen internationalen Transfer mit Statuswechsel, der eine Entschädigung auslöst.  

  3. Ein nationaler Transfer innerhalb desselben Mitgliedsverbands, bei dem eine Ablöse gezahlt wird, löst Ausbildungsvergütungen zusätzlich zur Transfersumme aus, solange es einen internationalen Kontext gibt. 

FIFA Clearing House Regulations (FCH)

  1. Die Ausbildungsklubs erhalten über ihren jeweiligen Landesverband oder direkt über die FIFA (wenn der Amateurverein einen FIFA TMS Account besitzt) Kenntnis von ihren Ansprüchen. Grundlage dafür ist die zentrale FIFA-Abrechnungsstelle (FCH). Dieses eigenständige und voll regulierte Zahlungsinstitut mit Sitz in Paris führt ein dreistufiges Verfahren der automatischen Berechnung und Verteilung von Ausbildungsvergütungen durch:   

    1) Feststellen des Auslösers auf Ausbildungsvergütungen  

    2) Erstellen eines elektronischen Spielerpasses (EPP)   

    3) Transfer der Zahlungen zwischen den Vereinen erfolgt über das FCH  

    Das FCH wurde zudem mit dem Ziel eingerichtet, Zahlungen zu zentralisieren, zu verarbeiten und zu automatisieren sowie Transparenz im Transfersystem zu schaffen.  

  2. Damit das Geld fließt, muss der betreffende Verein (unabhängig von der Spielklasse) das so genannte Onboarding vornehmen, also die Einreichung von erforderlichen Unterlagen bei der FIFA.   

    Im elektronischen Spieler*innenpass (EPP) ist die Registrierungshistorie eines/einer Spieler*in ab dem Kalenderjahr seines/ihres 12. Geburtstags festgehalten. Dieser ist die Grundlage für den Zuteilungsnachweis (Allocation Statement), der die genauen Beträge festlegt, die der neue Verein jedem anspruchsberechtigten Ausbildungsverein auszuzahlen hat. Wie hoch die jeweilige Ausbildungsprämie in etwa ausfällt, lässt sich über einen speziellen Rechner der FIFA unverbindlich ermitteln.  

    Bei einem ablösepflichtigen Wechsel zu einem Verein in einem anderen Land werden z.B. fünf Prozent der Transfersumme zwischen den Vereinen aufgeteilt, die den Spieler zwischen seinem zwölften und 23. Geburtstag ausgebildet haben.   

  3. Amateurvereine können sich von dem Prozedere überfordert fühlen. Der DFB unterstützt die Klubs bei Bedarf und auf Anfrage per Mail an transfer@dfb.de im Rahmen seiner Möglichkeiten sehr gerne. Was wir und auch der jeweilige Landesverband dabei nicht können, ist, die Einreichung der Unterlagen für den Klub zu erledigen und das Onboarding zu übernehmen.  

  4. Laut Artikel 2 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spieler*innen (RSTP) unterscheidet die FIFA bei Spieler*innen ausschließlich zwischen Professional und Amateur.   

    In Deutschland ist ein*e Berufsspieler*in (laut FIFA Professional) ein*e Spieler*in, welche einen schriftlichen Vertrag mit einem Verein hat und für seine fußballerische Tätigkeit eine Vergütung oder andere geldwerte Vorteile in Höhe mit mindestens Euro 350,00 monatlich ausweist. Laut FIFA handelt es sich damit schon um die Kategorie Professional. In Deutschland lässt sich der/die Berufsspieler*in in Vertragsspieler*innen (alle mit einem Vertrag) und Lizenzspieler*innen (also Profis) unterscheiden.  

    Amateure sind Spieler*innen, welche keinen schriftlichen Vertrag haben und/oder für seine/ihre fußballerische Tätigkeit nicht mehr als die anfallenden Kosten bezahlt bekommen. Amateure sind Spieler*innen, welche die Fußballtätigkeit im Wesentlichen als Hobby ausüben.   

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