FAQ zum Drei-Stufen-Plan

Zum Start in die Saison 2021/2022 beantwortet DFB.de die wichtigsten Fragen zum Drei-Stufen-Plan, dessen Anwendung der DFB in den vergangenen Monaten im Dialog mit Vertreter*innen von Klubs, der Spielergewerkschaft VDV, Fanorganisationen sowie der professionellen Fanarbeit präzisiert hat.

Warum wurde der Drei-Stufen-Plan entwickelt?

Der Drei-Stufen-Plan wurde 2011 von der UEFA eingeführt, um Spieler*innen vor Diskriminierungen, insbesondere rassistischen Diskriminierungen während des Spiels zu schützen. Vor allem rassistische Diskriminierungen führen oft zu einer hohen emotionalen Betroffenheit, die einen negativen Einfluss auf die betroffenen Spieler*innen zur Folge haben kann. Auch wenn Personen Gewalt angedroht wird, können Unparteiische den Drei-Stufen-Plan anwenden. Damit sollen insbesondere am Spiel Beteiligte geschützt werden. Mit dem Drei-Stufen-Plan soll auch verhindert werden, dass der Fußball nicht als Bühne für diskriminierende Handlungen, Äußerungen, Gesten oder Gewaltandrohungen missbraucht wird.

Was passiert in den drei Stufen?

Kommt der*die Unparteiische zum Entschluss, dass ein Vorfall den genannten Kriterien entspricht, löst er*sie den Drei-Stufen-Plan aus. Der Plan wird unabhängig vom verursachenden Fanlager angewendet. Das heißt: Jede Stufe wird nur einmal angewendet. Die Umsetzung erfolgt in folgenden Stufen:

Stufe 1: Wenn der*die Unparteiische einen Vorfall bemerkt oder darüber informiert wird, unterbricht er*sie das Spiel und veranlasst eine Lautsprecherdurchsage, mit der das Publikum aufgefordert wird, das Verhalten sofort zu unterlassen. Im Falle eines*einer spielbeteiligten Betroffenen spricht der*die Unparteiische die Person direkt an und erkundigt sich nach deren Befinden. Der Wiederanpfiff erfolgt erst nach der Stadiondurchsage und der Beendigung des Verhaltens.

Stufe 2: Wird das diskriminierende Verhalten oder die personifizierte Gewaltandrohung nach Wiederaufnahme des Spiels fortgesetzt, unterbricht der*die Unparteiische das Spiel für einen angemessenen Zeitraum (z.B. 5 bis 10 Minuten) und fordert die Teams auf, für diesen Zeitraum in die Umkleidekabinen zu gehen.
Es wird eine weitere Lautsprecheransage veranlasst.

Stufe 3: Wird das diskriminierende Verhalten oder die personifizierte Gewaltandrohung nach Wiederaufnahme des Spiels erneut fortgesetzt, kann der*die Unparteiische das Spiel als letzte Möglichkeit endgültig abbrechen.

Im vergangenen Jahr wurde die Anwendung des Drei-Stufen-Plans in Deutschland intensiv diskutiert. Was ist seitdem geschehen?

Seit 2020 wird der Drei-Stufen-Plan in Deutschland umgesetzt. Nachdem er zu Beginn des Jahres einige Male angewendet wurde, erläuterte der DFB die Auslegung des "Drei-Stufen-Plans" - auch weil in einzelnen Fällen zu sensibel reagiert wurde. Damals kündigte der DFB an, im Dialog mit allen Beteiligten - insbesondere mit Fanorganisationen - eine Präzisierung zu erarbeiten, was künftig zur Auslösung des Drei-Stufen-Plans führen kann.

Es folgten mehrere Austausche zur künftigen Anwendung des Drei-Stufen-Plans mit der AG Fankulturen sowie ein Austausch mit Vertreter*innen der Klubs der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und der FLYERALARM Frauen-Bundesliga sowie der Spielergewerkschaft VDV, die im Rahmen der Präzisierung konsultiert wurden. Ergebnis dieser Dialoge ist eine Handreichung, die die Anwendung näher erläutert.

In welchen Fällen kommt er zur Anwendung?

Der Drei-Stufen-Plan wird ausschließlich bei Diskriminierungen und personifizierten Gewaltandrohungen durch Außenstehende angewendet. Kommt es zu einem Diskriminierungsvorfall zwischen Spieler*innen oder durch eine*n Trainer*in oder Vereinsvertreter*in, wird das Vergehen mit einem Platzverweis geahndet. Eine Anwendung des Drei-Stufen-Plans ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Gibt es Voraussetzungen, damit der Drei-Stufen-Plan zur Anwendung kommt?

Voraussetzung für die Anwendung des Drei-Stufen-Plans ist, dass der diskriminierende Vorfall bzw. die personifizierte Gewaltandrohung schwerwiegend und intensiv ist.

Meldet ein*e Spieler*in dem Schiedsrichter*innen-Team Diskriminierungen oder Gewaltandrohungen, hier insbesondere rassistische Diskriminierung gegen die eigene Person, ist dies immer als schwerwiegend und intensiv zu werten und muss die Anwendung des Plans zur Folge haben.

Ein Gradmesser für die Schwere und Intensität eines Vorfalls kann die Außenwirkung sein. Hier hilft eine Bewertung der Sichtbarkeit, Hörbarkeit, Dauer und/oder Wiederholungen der diskriminierenden Äußerungen, Gesten oder Handlungen.

Ein vereinzelter Ruf, ein kleines, kaum sichtbares Transparent, erst recht, wenn es nur für einen kurzen Zeitraum gezeigt wurde, sind nicht als schwerwiegend und intensiv zu bewerten. Gerade bei sozial nicht erwünschten Vorfällen setzen in vielen Fanszenen zudem selbstregulatorische Prozesse ein, die eine Wiederholung von Vorfällen unterbinden.

In welchen Fällen kommt er nicht zur Anwendung?

Der Drei-Stufen-Plan soll nicht bei Beleidigungen oder anderen grob unsportlichen (aber nicht-diskriminierenden) Verhalten angewendet werden. Kritik in Form von Transparenten, Sprechchören o.ä. kann sehr direkt, unhöflich, unsachlich oder geschmacklos sein. In solchen Fällen kann das Spiel auch künftig weiterlaufen und gegebenenfalls, wie bisher, sportgerichtliche Ermittlungen nach dem Spiel eingeleitet werden. Eine inflationäre Anwendung hätte eine Bagatellisierung von Diskriminierungen zur Folge und würde bewusste Spielmanipulationen ermöglichen.

[nb]

Zum Start in die Saison 2021/2022 beantwortet DFB.de die wichtigsten Fragen zum Drei-Stufen-Plan, dessen Anwendung der DFB in den vergangenen Monaten im Dialog mit Vertreter*innen von Klubs, der Spielergewerkschaft VDV, Fanorganisationen sowie der professionellen Fanarbeit präzisiert hat.

Warum wurde der Drei-Stufen-Plan entwickelt?

Der Drei-Stufen-Plan wurde 2011 von der UEFA eingeführt, um Spieler*innen vor Diskriminierungen, insbesondere rassistischen Diskriminierungen während des Spiels zu schützen. Vor allem rassistische Diskriminierungen führen oft zu einer hohen emotionalen Betroffenheit, die einen negativen Einfluss auf die betroffenen Spieler*innen zur Folge haben kann. Auch wenn Personen Gewalt angedroht wird, können Unparteiische den Drei-Stufen-Plan anwenden. Damit sollen insbesondere am Spiel Beteiligte geschützt werden. Mit dem Drei-Stufen-Plan soll auch verhindert werden, dass der Fußball nicht als Bühne für diskriminierende Handlungen, Äußerungen, Gesten oder Gewaltandrohungen missbraucht wird.

Was passiert in den drei Stufen?

Kommt der*die Unparteiische zum Entschluss, dass ein Vorfall den genannten Kriterien entspricht, löst er*sie den Drei-Stufen-Plan aus. Der Plan wird unabhängig vom verursachenden Fanlager angewendet. Das heißt: Jede Stufe wird nur einmal angewendet. Die Umsetzung erfolgt in folgenden Stufen:

Stufe 1: Wenn der*die Unparteiische einen Vorfall bemerkt oder darüber informiert wird, unterbricht er*sie das Spiel und veranlasst eine Lautsprecherdurchsage, mit der das Publikum aufgefordert wird, das Verhalten sofort zu unterlassen. Im Falle eines*einer spielbeteiligten Betroffenen spricht der*die Unparteiische die Person direkt an und erkundigt sich nach deren Befinden. Der Wiederanpfiff erfolgt erst nach der Stadiondurchsage und der Beendigung des Verhaltens.

Stufe 2: Wird das diskriminierende Verhalten oder die personifizierte Gewaltandrohung nach Wiederaufnahme des Spiels fortgesetzt, unterbricht der*die Unparteiische das Spiel für einen angemessenen Zeitraum (z.B. 5 bis 10 Minuten) und fordert die Teams auf, für diesen Zeitraum in die Umkleidekabinen zu gehen.
Es wird eine weitere Lautsprecheransage veranlasst.

Stufe 3: Wird das diskriminierende Verhalten oder die personifizierte Gewaltandrohung nach Wiederaufnahme des Spiels erneut fortgesetzt, kann der*die Unparteiische das Spiel als letzte Möglichkeit endgültig abbrechen.

Im vergangenen Jahr wurde die Anwendung des Drei-Stufen-Plans in Deutschland intensiv diskutiert. Was ist seitdem geschehen?

Seit 2020 wird der Drei-Stufen-Plan in Deutschland umgesetzt. Nachdem er zu Beginn des Jahres einige Male angewendet wurde, erläuterte der DFB die Auslegung des "Drei-Stufen-Plans" - auch weil in einzelnen Fällen zu sensibel reagiert wurde. Damals kündigte der DFB an, im Dialog mit allen Beteiligten - insbesondere mit Fanorganisationen - eine Präzisierung zu erarbeiten, was künftig zur Auslösung des Drei-Stufen-Plans führen kann.

Es folgten mehrere Austausche zur künftigen Anwendung des Drei-Stufen-Plans mit der AG Fankulturen sowie ein Austausch mit Vertreter*innen der Klubs der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und der FLYERALARM Frauen-Bundesliga sowie der Spielergewerkschaft VDV, die im Rahmen der Präzisierung konsultiert wurden. Ergebnis dieser Dialoge ist eine Handreichung, die die Anwendung näher erläutert.

In welchen Fällen kommt er zur Anwendung?

Der Drei-Stufen-Plan wird ausschließlich bei Diskriminierungen und personifizierten Gewaltandrohungen durch Außenstehende angewendet. Kommt es zu einem Diskriminierungsvorfall zwischen Spieler*innen oder durch eine*n Trainer*in oder Vereinsvertreter*in, wird das Vergehen mit einem Platzverweis geahndet. Eine Anwendung des Drei-Stufen-Plans ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Gibt es Voraussetzungen, damit der Drei-Stufen-Plan zur Anwendung kommt?

Voraussetzung für die Anwendung des Drei-Stufen-Plans ist, dass der diskriminierende Vorfall bzw. die personifizierte Gewaltandrohung schwerwiegend und intensiv ist.

Meldet ein*e Spieler*in dem Schiedsrichter*innen-Team Diskriminierungen oder Gewaltandrohungen, hier insbesondere rassistische Diskriminierung gegen die eigene Person, ist dies immer als schwerwiegend und intensiv zu werten und muss die Anwendung des Plans zur Folge haben.

Ein Gradmesser für die Schwere und Intensität eines Vorfalls kann die Außenwirkung sein. Hier hilft eine Bewertung der Sichtbarkeit, Hörbarkeit, Dauer und/oder Wiederholungen der diskriminierenden Äußerungen, Gesten oder Handlungen.

Ein vereinzelter Ruf, ein kleines, kaum sichtbares Transparent, erst recht, wenn es nur für einen kurzen Zeitraum gezeigt wurde, sind nicht als schwerwiegend und intensiv zu bewerten. Gerade bei sozial nicht erwünschten Vorfällen setzen in vielen Fanszenen zudem selbstregulatorische Prozesse ein, die eine Wiederholung von Vorfällen unterbinden.

In welchen Fällen kommt er nicht zur Anwendung?

Der Drei-Stufen-Plan soll nicht bei Beleidigungen oder anderen grob unsportlichen (aber nicht-diskriminierenden) Verhalten angewendet werden. Kritik in Form von Transparenten, Sprechchören o.ä. kann sehr direkt, unhöflich, unsachlich oder geschmacklos sein. In solchen Fällen kann das Spiel auch künftig weiterlaufen und gegebenenfalls, wie bisher, sportgerichtliche Ermittlungen nach dem Spiel eingeleitet werden. Eine inflationäre Anwendung hätte eine Bagatellisierung von Diskriminierungen zur Folge und würde bewusste Spielmanipulationen ermöglichen.

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