DFB-Ethikkommission: Stellungnahme zu Fanprotesten gegen Dietmar Hopp

Kurz vor dem vorläufigen Abbruch der Bundesligasaison im März haben Aktionen organisierter Fangruppen deutschlandweit Aufsehen und Empörung erregt, bei denen der langjährige Förderer der TSG 1899 Hoffenheim, Dietmar Hopp, buchstäblich ins Visier genommen wurde. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die Eskalation Ende Februar, als das Spiel Hoffenheims gegen München nach schweren Beleidigungen gegen Hopp zwischenzeitlich unterbrochen wurde und beide Mannschaften nach Wiederanpfiff der Begegnung ihre Arbeit "einstellten", indem sie sich bis zum Abpfiff nur noch den Ball wechselseitig zuschoben.

Die Ethik-Kommission ist sich bewusst, dass die Proteste einen ernstzunehmenden und langjährigen Hintergrund haben. Unmittelbarer Auslöser war ein Urteil des DFB-Sportgerichts, in dem dieses gegenüber den Fans zur Kollektivstrafe als Instrument der DFB-Sportgerichtsbarkeit zurückkehrte. Deren seinerzeitige Aussetzung war von vielen Fangruppen als wichtigstes Signal des DFB verstanden worden, auf ihre Belange Rücksicht nehmen zu wollen. Allerdings kann Rücksichtnahme nur dann eine positive Wirkung haben, wenn sie auf beiden Seiten erfolgt. Das DFB-Sportgericht hatte aufgrund von Beleidigungen eine Kollektivstrafe gegen Fans von Borussia Dortmund ausgesprochen, diese aber zur Bewährung ausgesetzt. Als es erneut zu Beleidigungen kam, blieb dem Sportgericht nichts anderes übrig, als die Bewährung zu widerrufen.

Spielregeln im Stadion für alle gleich

Aus Sicht der Ethik-Kommission ist entscheidend, dass die Spielregeln im Stadion für alle gleich sind und auch von allen beachtet werden. Diese Spielregeln können nicht von einzelnen Fangruppen nach ihrem Verständnis definiert werden. Das war möglicherweise auch nicht die Absicht. Vielmehr scheint es so, dass sich die Fangruppen durch gezielte Provokationen Gehör verschaffen wollten. Das ist grundsätzlich auch zulässig. Denn Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind auch im Stadion zu respektieren. Es gibt seit jeher eine vielfältige Fankultur, die dem Fußballspiel ihren Charakter gibt. Dazu gehören auch Transparente und Schmähgesänge, die auf die gegnerische Mannschaft, den gegnerischen Klub oder seine Fans sowie gegnerische Funktionäre zielen. Diese sind nicht von vornherein "unethisch". Sie können ein spielerischer Teil einer insgesamt friedlichen Fankultur sein.

Wo genau die Grenze verläuft, kann oft nur im Einzelfall bestimmt werden. Darüber müssen alle Beteiligten im Gespräch bleiben. Die Grenze ist aber mit Sicherheit überschritten, wenn der Achtungsanspruch, die Würde eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen verletzt und gezielten Angriffen ausgesetzt werden. Solche Angriffe sind auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und können deshalb nicht hingenommen werden.

Konsens über gewaltfreie Fan- und Fußballkultur wiederherstellen

Auf der anderen Seite muss aber auch die Sorge vieler Fans vor einer immer stärker werdenden Ausrichtung des Fußballs am Interesse einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit ernst genommen werden. Dazu muss von allen Beteiligten das Gespräch gesucht werden. Der Konflikt um Dietmar Hopp zeigt, dass der Konsens über die Frage, was im Umgang miteinander noch statthaft ist, teilweise nicht mehr besteht. Diesen Konsens über eine gewaltfreie Fan- und Fußballkultur wiederherzustellen, muss das Ziel sein. Alleine mit repressiven Maßnahmen wird sich ein solcher Konsens aber nicht herstellen lassen. Fans, Vereine und Verbände sollten sich bei den notwendigen Gesprächen daran orientieren, dass die gemeinsame Freude am Fußball sich nur über das Miteinander aller Beteiligten entfalten kann.

Die DFB-Ethik-Kommission versteht ihre Rolle nicht nur so, dass sie genau hinschaut und wenn erforderlich, die Einhaltung der genannten Werte im Fußball anmahnt. Vielmehr bringt sie sich auch mit Gesprächsangeboten ein, agiert als Vermittlerin in ethisch kritischen Situationen und unterstützt so Integration, damit der Fußball auch weiterhin eine positive Rolle für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft spielen kann.

[dfb]

Kurz vor dem vorläufigen Abbruch der Bundesligasaison im März haben Aktionen organisierter Fangruppen deutschlandweit Aufsehen und Empörung erregt, bei denen der langjährige Förderer der TSG 1899 Hoffenheim, Dietmar Hopp, buchstäblich ins Visier genommen wurde. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die Eskalation Ende Februar, als das Spiel Hoffenheims gegen München nach schweren Beleidigungen gegen Hopp zwischenzeitlich unterbrochen wurde und beide Mannschaften nach Wiederanpfiff der Begegnung ihre Arbeit "einstellten", indem sie sich bis zum Abpfiff nur noch den Ball wechselseitig zuschoben.

Die Ethik-Kommission ist sich bewusst, dass die Proteste einen ernstzunehmenden und langjährigen Hintergrund haben. Unmittelbarer Auslöser war ein Urteil des DFB-Sportgerichts, in dem dieses gegenüber den Fans zur Kollektivstrafe als Instrument der DFB-Sportgerichtsbarkeit zurückkehrte. Deren seinerzeitige Aussetzung war von vielen Fangruppen als wichtigstes Signal des DFB verstanden worden, auf ihre Belange Rücksicht nehmen zu wollen. Allerdings kann Rücksichtnahme nur dann eine positive Wirkung haben, wenn sie auf beiden Seiten erfolgt. Das DFB-Sportgericht hatte aufgrund von Beleidigungen eine Kollektivstrafe gegen Fans von Borussia Dortmund ausgesprochen, diese aber zur Bewährung ausgesetzt. Als es erneut zu Beleidigungen kam, blieb dem Sportgericht nichts anderes übrig, als die Bewährung zu widerrufen.

Spielregeln im Stadion für alle gleich

Aus Sicht der Ethik-Kommission ist entscheidend, dass die Spielregeln im Stadion für alle gleich sind und auch von allen beachtet werden. Diese Spielregeln können nicht von einzelnen Fangruppen nach ihrem Verständnis definiert werden. Das war möglicherweise auch nicht die Absicht. Vielmehr scheint es so, dass sich die Fangruppen durch gezielte Provokationen Gehör verschaffen wollten. Das ist grundsätzlich auch zulässig. Denn Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind auch im Stadion zu respektieren. Es gibt seit jeher eine vielfältige Fankultur, die dem Fußballspiel ihren Charakter gibt. Dazu gehören auch Transparente und Schmähgesänge, die auf die gegnerische Mannschaft, den gegnerischen Klub oder seine Fans sowie gegnerische Funktionäre zielen. Diese sind nicht von vornherein "unethisch". Sie können ein spielerischer Teil einer insgesamt friedlichen Fankultur sein.

Wo genau die Grenze verläuft, kann oft nur im Einzelfall bestimmt werden. Darüber müssen alle Beteiligten im Gespräch bleiben. Die Grenze ist aber mit Sicherheit überschritten, wenn der Achtungsanspruch, die Würde eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen verletzt und gezielten Angriffen ausgesetzt werden. Solche Angriffe sind auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und können deshalb nicht hingenommen werden.

Konsens über gewaltfreie Fan- und Fußballkultur wiederherstellen

Auf der anderen Seite muss aber auch die Sorge vieler Fans vor einer immer stärker werdenden Ausrichtung des Fußballs am Interesse einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit ernst genommen werden. Dazu muss von allen Beteiligten das Gespräch gesucht werden. Der Konflikt um Dietmar Hopp zeigt, dass der Konsens über die Frage, was im Umgang miteinander noch statthaft ist, teilweise nicht mehr besteht. Diesen Konsens über eine gewaltfreie Fan- und Fußballkultur wiederherzustellen, muss das Ziel sein. Alleine mit repressiven Maßnahmen wird sich ein solcher Konsens aber nicht herstellen lassen. Fans, Vereine und Verbände sollten sich bei den notwendigen Gesprächen daran orientieren, dass die gemeinsame Freude am Fußball sich nur über das Miteinander aller Beteiligten entfalten kann.

Die DFB-Ethik-Kommission versteht ihre Rolle nicht nur so, dass sie genau hinschaut und wenn erforderlich, die Einhaltung der genannten Werte im Fußball anmahnt. Vielmehr bringt sie sich auch mit Gesprächsangeboten ein, agiert als Vermittlerin in ethisch kritischen Situationen und unterstützt so Integration, damit der Fußball auch weiterhin eine positive Rolle für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft spielen kann.

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