Geldstrafen: 1,5 Millionen Euro für Talente, Amateure und Fans

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird die Mittel aus Ordnungsgeldern und Vertragsstrafen aus dem Jahr 2016 vollständig für ideelle Zwecke des gemeinnützigen Fußballs verwenden. Im abgelaufenen Jahr hat der DFB insgesamt 1.534.650 Euro an Geldstrafen vereinnahmt. Jeweils 500.000 Euro davon werden für Maßnahmen im Rahmen der Talentförderung und für Fanprojekte verwendet. 534.650 Euro werden für weitere Projekte im Rahmen des Masterplans Amateurfußball eingesetzt, der für die gezielte Weiterentwicklung und Unterstützung des Fußballs an der Basis aufgelegt wurde.

DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt: "Mit der Verwendung der Mittel in diesen Bereichen werden wir unserem satzungsgemäßen Auftrag und unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Wir unterstützen unsere Jugend, unsere Fans und mit dem Amateurfußball unsere Basis. Auch wenn es besser wäre, dass Ordnungsgelder und Strafen nicht nötig wären, so kommen die Gelder auf diese Weise wenigstens nützlichen und sinnvollen Zwecken der Fußballgemeinschaft zugute."

[sl]

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird die Mittel aus Ordnungsgeldern und Vertragsstrafen aus dem Jahr 2016 vollständig für ideelle Zwecke des gemeinnützigen Fußballs verwenden. Im abgelaufenen Jahr hat der DFB insgesamt 1.534.650 Euro an Geldstrafen vereinnahmt. Jeweils 500.000 Euro davon werden für Maßnahmen im Rahmen der Talentförderung und für Fanprojekte verwendet. 534.650 Euro werden für weitere Projekte im Rahmen des Masterplans Amateurfußball eingesetzt, der für die gezielte Weiterentwicklung und Unterstützung des Fußballs an der Basis aufgelegt wurde.

DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt: "Mit der Verwendung der Mittel in diesen Bereichen werden wir unserem satzungsgemäßen Auftrag und unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Wir unterstützen unsere Jugend, unsere Fans und mit dem Amateurfußball unsere Basis. Auch wenn es besser wäre, dass Ordnungsgelder und Strafen nicht nötig wären, so kommen die Gelder auf diese Weise wenigstens nützlichen und sinnvollen Zwecken der Fußballgemeinschaft zugute."