"Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle bearbeiten"

Trotz Fair Play-Förderung und Präventionsmaßnahmen kommt es auch im Fußball zu Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen. Der DFB und seine Landesverbände nehmen jeden einzelnen Vorfall ernst.

Die überwiegende Mehrheit an Vorfällen bei Fußballspielen findet über den Sonderbericht im Online-Spielbericht des*r Schiedsrichters*in ihren Weg direkt zu den Sportgerichten, wird dort verhandelt und abgeurteilt. Doch auch über andere Kanäle erlangen Sportgerichte und Verantwortliche in den Landesverbänden Kenntnis über teilweise gravierende Fälle.

Um alle Landesverbände über die bestehenden und bewährten Interventionsmaßnahmen zu informieren, entwickelte eine Projektgruppe bis Oktober 2018 die „Handlungsempfehlungen für Fußball-Landesverbände im Umgang mit Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen“. Das Ziel bestand darin, die Verfahrensweisen bei Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen zu vereinheitlichen.

Schwerpunkte der Handlungsempfehlungen sind es, ein einheitliches Verständnis von einem "Gewaltvorfall" und "Diskriminierungsvorfall" zu stärken, sowie über deren Meldeverfahren, Bearbeitung, Dokumentation und Nachbereitung zu informieren und Hinweise auf erforderliche nützliche Konfliktmanager*innen und Kooperationen zu verbreiten. Eine Kernerkenntnis ist die Notwendigkeit einer zentralen Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle im Verband, die die Bearbeitungen aller Vorfälle koordiniert, um Strukturen und Prozesse zu etablieren und eine gleichbleibende Qualität der Bearbeitung sicherzustellen.

Unter Wahrung der Autonomie der Landesverbände und deren Sportgerichtsbarkeit werden dabei auch Mindeststandards bezüglich der Auflagenmöglichkeiten und -nutzung formuliert. Das Bestreben ist es, Täter*innen möglichst nicht aus dem Verein und/ oder Verband auszuschließen, sondern mittels entsprechenden Alternativen Sanktionsmaßnahmen (AS) und (Bewährungs-)Auflagen zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung zu bewegen. Ähnliche Maßnahmen können die Landesverbände auch Mannschaften und Vereinen anbieten, die (noch) nicht sportgerichtlich auffällig geworden sind. In Fällen der proaktiven Unterstützungsanfrage durch einen Verein an den Landesverband oder der Unterbreitung eines Angebots durch den Landesverband aufgrund der Erkenntnisse aus den Früherkennungsmaßnahmen empfehlen sich insbesondere Vereinscoachings.

Während die Sanktionierung der Verursachenden durch die Sportgerichte etabliert ist, sollen die Anlaufstellen eine Lücke füllen, die bei der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen identifiziert wurde: die Unterstützung der von Vorfällen Betroffenen. Die Ansprechpersonen in den Anlaufstellen nehmen nach Möglichkeit Kontakt zu den Betroffenen auf und beraten diese, ggfs. auch mit Verweis auf weitere externe Beratungs- und Unterstützungsangebote ihrer Netzwerkpartner*innen. Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Eine Meldung bei der Anlaufstelle löst weder automatisch ein Sportgerichtsverfahren aus noch führt es zu Ermittlungstätigkeiten seitens des LV. Die Anlaufstellen arbeiten Betroffenenzentriert und in Form von Verweisberatung.

Jeder Landesverband hat eine zentrale Anlaufstelle mit Ansprechpartner*innen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle eingerichtet. Mit Unterbrechung während der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie findet jährlich ein bundesweites Netzwerktreffen mit Fortbildungsangeboten statt. Ergänzt wurde dies – insbesondere während der Pause der Präsenztreffen – durch Online „Fachaustausche“ mit wechselnden thematischen Schwerpunkten. Dabei werden die Anlaufstellen untereinander und auch mit vielen potentiellen Netzwerkpartner*innen in den Austausch gebracht. Regionale Workshops für einen gewalt- und diskriminierungsfreien Amateurfußball mit Verantwortlichen aus der Sportgerichtsbarkeit, Sicherheitsbeauftragten, Schiedsrichter*innen, Spielobleuten und Geschäftsführer*innen sind in Planung.