Gewaltvorfälle bearbeiten

Trotz Fair Play-Förderung und Präventionsmaßnahmen kommt es auch im Fußball zu Gewaltvorfällen. Der DFB und seine Landesverbände nehmen jeden einzelnen Vorfall ernst.

Die überwiegende Mehrheit an Vorfällen bei Fußballspielen findet über den Sonderbericht im Online-Spielbericht des*r Schiedsrichters*in ihren Weg direkt zu den Sportgerichten, wird dort verhandelt und abgeurteilt. Doch auch über andere Kanäle erlangen Sportgerichte und Verantwortliche in den Landesverbänden Kenntnis über teilweise gravierende Fälle.

Um alle Landesverbände über die bestehenden und bewährten Interventionsmaßnahmen zu informieren, entwickelte eine Projektgruppe bis Oktober 2018 die "Handlungsempfehlungen für Fußball-Landesverbände im Umgang mit Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen". Ziel ist es, die Verfahrensweisen bei Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen zu vereinheitlichen.

Schwerpunkte der Handlungsempfehlungen sind es, ein einheitliches Verständnis von einem „Gewaltvorfall“ und „Diskriminierungsvorfall“ zu stärken, sowie über deren Meldeverfahren, Bearbeitung, Dokumentation und Nachbereitung zu informieren und Hinweise auf erforderliche nützliche Konfliktmanager*innen und Kooperationen zu verbreiten.

Jeder Landesverband hat eine zentrale Anlaufstelle mit Ansprechpartner*innen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle eingerichtet. Ab Sommer 2020 wurde die Chance der beschleunigten Digitalisierung bei der Vernetzung der Anlaufstellen genutzt. In dreistündigen Videokonferenzformaten fanden ein erstes Vernetzungstreffen zur Bestands- und Bedarfsanalyse sowie bereits drei Fachaustausche statt. Die Fachaustausche vertiefen die Auseinandersetzung mit Themen in einem Wechsel aus Impulsvorträgen von Expert*innen und Diskussionen zum Transfer in die eigene Arbeit in Break-Out-Sessions. Dabei wurden immer wieder Expert*innen-Organisationen als potentielle Netzwerkpartner*innen vorgestellt. Im Herbst und Winter 2020 standen die Themen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus auf der Agenda. Im Frühjahr 2021 folgen u. a. die Themen Förderung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung.

Die Idee der "Runden Tische" mit Verantwortlichen aus der Sportgerichtsbarkeit, Schiedsrichter*innen, Staffelleiter*innen, Kreisvorsitzenden und Geschäftsführer*innen in den Landesverbänden werden 2021 je nach Pandemie-Lage wieder aufgegriffen.

Unter Wahrung der Autonomie der Landesverbände und deren Sportgerichtsbarkeit werden dabei auch Mindeststandards bezüglich der Auflagenmöglichkeiten und -nutzung formuliert. Das Bestreben ist es, Täter*innen möglichst nicht aus dem Verein und/ oder Verband auszuschließen, sondern mittels entsprechenden Alternativen Sanktionsmaßnahmen (AS) und (Bewährungs-)Auflagen zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung zu bewegen. Ähnliche Maßnahmen können die Landesverbände auch Mannschaften und Vereinen anbieten, die (noch) nicht sportgerichtlich auffällig geworden sind. In Fällen der proaktiven Unterstützungsanfrage durch einen Verein an den Landesverband oder der Unterbreitung eines Angebots durch den Landesverband aufgrund der Erkenntnisse aus den Früherkennungsmaßnahmen empfehlen sich insbesondere Vereinscoachings.