DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
87 2. Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich ein für die Qualifikationsrunde qualifizierter Verein nicht für die Futsal-Bundesliga der Spielzeit 2021/2022, so geht das Teilnahmerecht nacheinander auf die zwei nächst- platzierten Vereine der jeweiligen Regionalliga über, soweit diese Vereine die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Da- hinter platzierte Vereine sind nicht teilnahmeberechtigt. Stellt ein Regionalverband weniger Mannschaften als ihm zustehen, entscheidet der DFB-Spielausschuss über die Teilnahmebe- rechtigung und den Austragungsmodus der Qualifikations- runde. 3. Ein Zulassungsentzug oder eine Zulassungsverweigerung eines Vereins einer Regionalliga nach Beginn der Qualifikationsrunde oder die Rückgabe einer Zulassung vor dem ersten Spieltag berührt die Berechtigung der nach der sportlichen Abschluss- tabelle für die Qualifikationsrunde qualifizierten Teilnehmer nicht. Wird dem Sieger der Qualifikationsrunde die Zulassung für die kommende Spielzeit nicht erteilt, eine bereits erteilte Zu- lassung vor dem ersten Spieltag entzogen oder gibt er eine bereits erteilte Zulassung vor dem ersten Spieltag zurück, so ent- scheidet der DFB-Spielausschuss, welcher Teilnehmer der Quali- fikationsrunde sportlich für die Futsal-Bundesliga der Spielzeit 2021/2022 qualifiziert ist. 4. Für die nachfolgenden Spielzeiten gelten die in dieser Ordnung festgelegten Auf- und Abstiegsregelungen. § 50 Abstieg aus der Futsal-Bundesliga 1. Am Ende der Spielrunde steigt der Verein mit der geringsten Punktezahl und Platzierung in der Tabelle in die Regionalliga gemäß seiner Verbandszugehörigkeit ab. 2. Der am Ende der Spielrunde Zweitletzte nimmt an der Relega- tionsrunde gemäß § 51 teil. 3. Ist einem Verein die Zulassung zum Spielbetrieb der Futsal- Bundesliga während des laufenden Spieljahres entzogen worden, so scheidet er erst am Ende des Spieljahres aus der Futsal- Bundesliga aus und rückt an den Schluss der Tabelle. Sind davon in einer Saison mehrere Vereine betroffen, entscheidet der DFB- Spielausschuss über den Auf- und Abstiegsmodus zwischen der Futsal-Bundesliga und den nachgeordneten Spielklassen.
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