Rund um den DFB-Pokal der Junioren

Austragungsmodus:

Der DFB-Pokal der Junioren wird nach §§ 69 bis 71 (neue Fassung) der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung ausgetragen. Bei den Spielen handelt es sich um Bundesspiele.

An den Spielen um den Deutschen Junioren-Vereinspokal nehmen ab der Saison 2017/2018 erstmals 32 Mannschaften teil. Neben den A-Junioren-Pokalsiegern der 21 Landesverbände des DFB sind das der Titelverteidiger, der A-Junioren-Meister sowie die drei bestplatzierten Teams aller drei Staffeln. Die Spiele werden nach dem Pokalsystem ohne Rückspiele ausgetragen. Juniorenmannschaften von Amateurvereinen haben bei Spielen gegen Mannschaften von Lizenzvereinen bis einschließlich Halbfinale Heimrecht.

Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, so erfolgt eine Verlängerung von 2 x 15 Minuten. Sollte auch nach der Verlängerung kein Sieger feststehen, so wird die Entscheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt.

Der DFB-Jugendausschuss hat beschlossen, dass alle Spiele bis einschließlich Halbfinale grundsätzlich am Sonntagvormittag, 11.00 Uhr, stattfinden müssen, es sei denn, die beiden beteiligten Vereine einigen sich einvernehmlich auf einen anderen Termin.

Vertretung des DFB

Der DFB wird zu allen Spielen einen Vertreter entsenden. Sein Name wird den beiden beteiligten Vereinen rechtzeitig vor Beginn der Spiele schriftlich mitgeteilt. Bei Schwierigkeiten oder Protesten ist dieser DFB-Vertreter unmittelbar vor oder nach dem Spiel Ansprechpartner der Vereine.

Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten

Die Unparteiischen für die Spiele werden vom DFB-Schiedsrichter-Ausschuss angesetzt. Das Schiedsrichterteam kommt aus einem neutralen Landesverband. Die Namen werden den beiden beteiligten Vereinen rechtzeitig vor dem Spiel von der DFB-Zentralverwaltung mitgeteilt.

Gelb/Rote Karte statt Feldverweis auf Zeit

Abweichend vom Junioren-Spielbetrieb der Mitgliedsverbände gibt es bei Bundesspielen keinen Feldverweis auf Zeit. Stattdessen kommt es zur Anwendung der Gelb/Roten Karte (§ 1 Spielordnung und § 11 Rechts- und Verfahrensordnung).

Spielerpässe/ Spielberechtigung

Zur Teilnahme an Spielen um den Junioren-Vereinspokal sind nur Spieler berechtigt, die durch den zuständigen Mitgliedsverband die Spielerlaubnis als Juniorenspieler für Pflichtspiele ihres Vereins erhalten haben. Gastspielgenehmigungen begründen keine Spielberechtigung.

Die Spielberechtigung der einzelnen Spieler muss durch einen auch noch am Spieltag gültigen Spielerpass des zuständigen Landesverbandes nachgewiesen werden. Die Spielerpässe sind vor dem Spiel dem Schiedsrichter vorzulegen.

Auswechselspieler

Gemäß Beschluss des DFB-Jugendausschusses darf jede Mannschaft bis zu vier Spieler in einem Spiel auswechseln.

Spielkleidung

Die Vereine sind angehalten, mit ihrem Spielgegner vorher die Spielkleidung abzustimmen. Im Übrigen ist § 32 der Durchführungsbestimmung zur DFB-Spielordnung zu berücksichtigen.

Eintrittspreise

Die Eintrittspreise richten sich nach den örtlichen Gepflogenheiten. Über die Höhe werden vom DFB keine Vorschriften erlassen.

Finale

Das Endspiel findet am 24. Mai 2024 statt.