Das Sportgericht des DFB hat Dominic Volkmer vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf seiner Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Volkmer war in der 38. Minute der Erstrundenbegegnung des DFB-Pokals gegen Borussia Dortmund aufgrund einer Notbremse von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des DFB hat Dominic Volkmer vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf seiner Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Volkmer war in der 38. Minute der Erstrundenbegegnung des DFB-Pokals gegen Borussia Dortmund aufgrund einer Notbremse von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.