Ein Pokalspiel Sperre für Duisburgs Volkmer

Das Sportgericht des DFB hat Dominic Volkmer vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf seiner Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Volkmer war in der 38. Minute der Erstrundenbegegnung des DFB-Pokals gegen Borussia Dortmund aufgrund einer Notbremse von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des DFB hat Dominic Volkmer vom Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf seiner Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Volkmer war in der 38. Minute der Erstrundenbegegnung des DFB-Pokals gegen Borussia Dortmund aufgrund einer Notbremse von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.