Drei Pokalspiele Sperre für Weißhaar

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Weißhaar vom Oberligisten FC 08 Villingen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden Pflicht-Vereinspokalspiele auf Landesverbands- oder DFB-Ebene belegt.

Weißhaar war in der 104. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. August 2019 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Weißhaar vom Oberligisten FC 08 Villingen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden Pflicht-Vereinspokalspiele auf Landesverbands- oder DFB-Ebene belegt.

Weißhaar war in der 104. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. August 2019 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.