Die Bestimmungen für die erste Pokalrunde

Am kommenden Wochenende startet der DFB-Pokal in eine neue Saison, eröffnet wird sie heute (ab 20.45 Uhr, live auf Sky) mit den Partien des Zweitligaaufsteigers Eintracht Braunschweig gegen Hertha BSC und des Regionalligisten TSV Havelse gegen den 1. FSV Mainz 05. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die erste Pokalrunde unter besonderen Voraussetzungen stattfinden. DFB.de fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

  • Hygienekonzept

Ende August hat das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes im schriftlichen Umlaufverfahren das aktualisierte Hygienekonzept für die neue Saison im deutschen Profifußball in den DFB-Wettbewerben für verbindlich erklärt, so auch im DFB-Pokal. Die enthaltenen Maßnahmen beziehen sich auf die Organisation und Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs sowie die Arbeitsabläufe in den Stadien. Im Vergleich zu den vorherigen Versionen unterscheidet das aktualisierte Hygienekonzept zwischen drei Pandemiestufen, an denen sich die definierten Maßnahmen orientieren. 

Die Wiederzulassung von Zuschauer*innen war und ist kein konkreter Bestandteil des Hygienekonzepts und weitgehend unabhängig von diesem zu betrachten. Verbände und Klubs erarbeiten gemeinsam Modelle zur Beantwortung der Frage, wann und in welchem Umfang Spiele mit Zuschauern wieder live im Stadion verfolgt werden können. Dies erfolgt in einem separaten Prozess, im Austausch mit den zuständigen Behörden und wird standortabhängig individuell gelöst. 

  • Heimrechttausch

Ein Heimrechttausch im DFB-Pokal ist grundsätzlich nicht gestattet. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Regelung durch das DFB-Präsidium für die Spielzeit 2020/2021 geändert. Grundlage bildet der § 50 der DFB-Spielordnung. Somit kann ein Heimrechttausch erfolgen, sofern das Hygienekonzept in der Heimspielstätte nicht umgesetzt werden kann oder durch den Heimrechttausch eine Kostenersparnis für den Amateurverein entsteht. In der ersten Hauptrunde werden elf Vereine auf ihr Heimrecht verzichten. 

  • Zulassung von Zuschauern

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unterstützt die von DFB-Spielausschuss, Ausschuss Frauen- und Mädchenfußball, Ausschuss 3. Liga, Ausschuss Frauen-Bundesligen und Jugendausschuss erarbeiteten Regelungen zur möglichen Wiederzulassung von Zuschauer*innen in den DFB-Wettbewerben. Für die anstehenden Pokalspiele gilt: Die Zulassung und Zahl der Zuschauer*innen richten sich nach den regionalen Verfügungslagen und müssen von jedem Klub mit den zuständigen Gesundheitsbehörden individuell vor Ort abgestimmt werden. In einigen Stadien werden in der ersten Runde des DFB-Pokals daher begrenzt Zuschauer zugelassen werden können, in anderen dagegen nicht. "Die Klubs können auf Basis unserer Hygiene- und Schutzkonzepte mit ihren Behörden im Rahmen der jeweils geltenden Verordnungen prüfen, was möglich ist", erläutert Peter Frymuth

Sofern Zuschauer*innen auf Antrag des jeweiligen Heimvereins von der zuständigen Behörde zugelassen sind, ist der Heimverein für das Ticketing und somit die Ticketvergabe zuständig. Gästefans sind in der 1. Runde des DFB-Pokals nicht zugelassen.

  • Stehplätze/Sitzplätze

Stehplätze im DFB-Pokal sind - je nach örtlicher Verfügungslage - nur auf Antrag bei der DFB-Zentralverwaltung zulässig, sofern die vorhandenen und im Rahmen des Hygienekonzeptes nutzbaren Sitzplätze die örtlich zulässige Gesamtzahl an Zuschauer*innen nicht abdecken können. So haben beim DFB der SC Wiedenbrück für das DFB-Pokal-Spiel gegen den SC Paderborn im Heidewald Stadion in Gütersloh sowie die SG Dynamo Dresden für das Spiel gegen den Hamburger SV im Rudolf-Harbig Stadion Anträge für die Nutzung von Stehplätzen gestellt. Beiden Anträgen wurde stattgegeben.

  • TV-Übertragung

Sky zeigt alle Partien des Wochenendes live und in der Konferenz. Zusätzlich überträgt die ARD das Spiel des Fußball-Vizemeisters Borussia Dortmund beim Drittligisten MSV Duisburg am Montag, 14. September (20.45 Uhr). Insgesamt zeigt die ARD in dieser Saison neun Pokalspiele live. Vier weitere Begegnungen überträgt Sport1 im Laufe des Wettbewerbs im Free-TV, darunter auch die Erstrundenbegegnung zwischen dem FC Bayern München und dem 1. FC Düren am 15. Oktober (20.45 Uhr, ebenso auf Sky). 

  • Sonderzahlungen für Amateurvereine

Alle Teilnehmer aus der 3. Liga und den tieferen Spielklassen erhalten für die Umsetzung des Hygienekonzeptes (beispielsweise Testungen auf das COVID-19 Virus) einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 30.000 Euro. Dieser ist unabhängig davon, ob ein Amateurverein mit seinem Gegner einen Heimrechttausch vereinbart hat. 

  • Erlöse aus TV- und Marketingrechten

Die Erlöse aus der Zentralvermarktung werden durch das DFB-Präsidium in der Sitzung am 11. September festgelegt.

  • Verlegung der Partie 1. FC Düren - FC Bayern München

Auf Antrag des FC Bayern München wurde die Erstrundenpartie des Titelverteidigers im DFB-Pokal auf den 15. Oktober 2020 verlegt. Ursprünglich war die Begegnung für den 11. September angesetzt. DFB-Vizepräsident Peter Frymuth erklärt hierzu: "Der FC Bayern München hat den deutschen Fußball beim Champions-League-Finalturnier bis zum Ende hervorragend repräsentiert. Durch den Sieg im Endspiel spielt der FC Bayern im September jetzt auch noch den europäischen Supercup. Mit Blick auf die individuelle Belastungsteuerung der Spieler, auch der vielen deutschen Nationalspieler beim FC Bayern, ist es auch im Sinne des gesamten deutschen Fußballs, diesen Antrag auf Spielverlegung zu genehmigen."

  • Auslosung 2. Runde

Die Auslosung der 2. Runde wird am Sonntag, 18. Oktober (ab 18 Uhr), im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund stattfinden und live in der ARD-Sportschau übertragen. Es wird aus zwei Lostöpfen gezogen, dem Amateurtopf (Klubs aus der 3. Liga und den tieferen Spielklassen der Saison 2020/2021) und dem Topf der Profiklubs (Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga der Saison 2020/2021).

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Am kommenden Wochenende startet der DFB-Pokal in eine neue Saison, eröffnet wird sie heute (ab 20.45 Uhr, live auf Sky) mit den Partien des Zweitligaaufsteigers Eintracht Braunschweig gegen Hertha BSC und des Regionalligisten TSV Havelse gegen den 1. FSV Mainz 05. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die erste Pokalrunde unter besonderen Voraussetzungen stattfinden. DFB.de fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

  • Hygienekonzept

Ende August hat das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes im schriftlichen Umlaufverfahren das aktualisierte Hygienekonzept für die neue Saison im deutschen Profifußball in den DFB-Wettbewerben für verbindlich erklärt, so auch im DFB-Pokal. Die enthaltenen Maßnahmen beziehen sich auf die Organisation und Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs sowie die Arbeitsabläufe in den Stadien. Im Vergleich zu den vorherigen Versionen unterscheidet das aktualisierte Hygienekonzept zwischen drei Pandemiestufen, an denen sich die definierten Maßnahmen orientieren. 

Die Wiederzulassung von Zuschauer*innen war und ist kein konkreter Bestandteil des Hygienekonzepts und weitgehend unabhängig von diesem zu betrachten. Verbände und Klubs erarbeiten gemeinsam Modelle zur Beantwortung der Frage, wann und in welchem Umfang Spiele mit Zuschauern wieder live im Stadion verfolgt werden können. Dies erfolgt in einem separaten Prozess, im Austausch mit den zuständigen Behörden und wird standortabhängig individuell gelöst. 

  • Heimrechttausch

Ein Heimrechttausch im DFB-Pokal ist grundsätzlich nicht gestattet. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Regelung durch das DFB-Präsidium für die Spielzeit 2020/2021 geändert. Grundlage bildet der § 50 der DFB-Spielordnung. Somit kann ein Heimrechttausch erfolgen, sofern das Hygienekonzept in der Heimspielstätte nicht umgesetzt werden kann oder durch den Heimrechttausch eine Kostenersparnis für den Amateurverein entsteht. In der ersten Hauptrunde werden elf Vereine auf ihr Heimrecht verzichten. 

  • Zulassung von Zuschauern

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unterstützt die von DFB-Spielausschuss, Ausschuss Frauen- und Mädchenfußball, Ausschuss 3. Liga, Ausschuss Frauen-Bundesligen und Jugendausschuss erarbeiteten Regelungen zur möglichen Wiederzulassung von Zuschauer*innen in den DFB-Wettbewerben. Für die anstehenden Pokalspiele gilt: Die Zulassung und Zahl der Zuschauer*innen richten sich nach den regionalen Verfügungslagen und müssen von jedem Klub mit den zuständigen Gesundheitsbehörden individuell vor Ort abgestimmt werden. In einigen Stadien werden in der ersten Runde des DFB-Pokals daher begrenzt Zuschauer zugelassen werden können, in anderen dagegen nicht. "Die Klubs können auf Basis unserer Hygiene- und Schutzkonzepte mit ihren Behörden im Rahmen der jeweils geltenden Verordnungen prüfen, was möglich ist", erläutert Peter Frymuth

Sofern Zuschauer*innen auf Antrag des jeweiligen Heimvereins von der zuständigen Behörde zugelassen sind, ist der Heimverein für das Ticketing und somit die Ticketvergabe zuständig. Gästefans sind in der 1. Runde des DFB-Pokals nicht zugelassen.

  • Stehplätze/Sitzplätze

Stehplätze im DFB-Pokal sind - je nach örtlicher Verfügungslage - nur auf Antrag bei der DFB-Zentralverwaltung zulässig, sofern die vorhandenen und im Rahmen des Hygienekonzeptes nutzbaren Sitzplätze die örtlich zulässige Gesamtzahl an Zuschauer*innen nicht abdecken können. So haben beim DFB der SC Wiedenbrück für das DFB-Pokal-Spiel gegen den SC Paderborn im Heidewald Stadion in Gütersloh sowie die SG Dynamo Dresden für das Spiel gegen den Hamburger SV im Rudolf-Harbig Stadion Anträge für die Nutzung von Stehplätzen gestellt. Beiden Anträgen wurde stattgegeben.

  • TV-Übertragung

Sky zeigt alle Partien des Wochenendes live und in der Konferenz. Zusätzlich überträgt die ARD das Spiel des Fußball-Vizemeisters Borussia Dortmund beim Drittligisten MSV Duisburg am Montag, 14. September (20.45 Uhr). Insgesamt zeigt die ARD in dieser Saison neun Pokalspiele live. Vier weitere Begegnungen überträgt Sport1 im Laufe des Wettbewerbs im Free-TV, darunter auch die Erstrundenbegegnung zwischen dem FC Bayern München und dem 1. FC Düren am 15. Oktober (20.45 Uhr, ebenso auf Sky). 

  • Sonderzahlungen für Amateurvereine

Alle Teilnehmer aus der 3. Liga und den tieferen Spielklassen erhalten für die Umsetzung des Hygienekonzeptes (beispielsweise Testungen auf das COVID-19 Virus) einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 30.000 Euro. Dieser ist unabhängig davon, ob ein Amateurverein mit seinem Gegner einen Heimrechttausch vereinbart hat. 

  • Erlöse aus TV- und Marketingrechten

Die Erlöse aus der Zentralvermarktung werden durch das DFB-Präsidium in der Sitzung am 11. September festgelegt.

  • Verlegung der Partie 1. FC Düren - FC Bayern München

Auf Antrag des FC Bayern München wurde die Erstrundenpartie des Titelverteidigers im DFB-Pokal auf den 15. Oktober 2020 verlegt. Ursprünglich war die Begegnung für den 11. September angesetzt. DFB-Vizepräsident Peter Frymuth erklärt hierzu: "Der FC Bayern München hat den deutschen Fußball beim Champions-League-Finalturnier bis zum Ende hervorragend repräsentiert. Durch den Sieg im Endspiel spielt der FC Bayern im September jetzt auch noch den europäischen Supercup. Mit Blick auf die individuelle Belastungsteuerung der Spieler, auch der vielen deutschen Nationalspieler beim FC Bayern, ist es auch im Sinne des gesamten deutschen Fußballs, diesen Antrag auf Spielverlegung zu genehmigen."

  • Auslosung 2. Runde

Die Auslosung der 2. Runde wird am Sonntag, 18. Oktober (ab 18 Uhr), im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund stattfinden und live in der ARD-Sportschau übertragen. Es wird aus zwei Lostöpfen gezogen, dem Amateurtopf (Klubs aus der 3. Liga und den tieferen Spielklassen der Saison 2020/2021) und dem Topf der Profiklubs (Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga der Saison 2020/2021).

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