1500 Euro Geldstrafe für SSV Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SSV Ulm 1846 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 50. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 30. Oktober 2018 wurden im Ulmer Zuschauerblock insgesamt neun pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SSV Ulm 1846 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 50. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 30. Oktober 2018 wurden im Ulmer Zuschauerblock insgesamt neun pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.