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Zuwendungskriterien

Neben der Durchführung ihrer Eigenprojekte kann die Kulturstiftung des DFB auch Fremdprojekte, die ihren satzungsgemäßen Zielsetzungen entsprechen, in ideeller oder finanzieller Form unterstützen.

Die inhaltlichen Vorgaben für die Vergabe von Stiftungsmitteln für Förderungs- und Unterstützungsprogramme ergeben sich aus der Satzung der DFB-Kulturstiftung. In § 2 sind die Stiftungszwecke und Maßnahmen konkret definiert (vgl. Satzung DFB- Kulturstiftung).

Die Zuwendungsrichtlinien sehen folgende Vorgaben für eine Förderung vor:

  • Unterstützt werden freie Organisationen. Stiftungsmittel können projektbezogen aber auch an Einrichtungen der öffentlichen Hand vergeben werden, was allerdings nicht dazu führen darf, dass im Zuge dessen öffentliche Mittel gekürzt oder sogar gestrichen werden. Bei Projekten muss entweder eine zeitlich überschaubare Begrenzung ersichtlich sein oder aber gewährleistet sein, dass das Projekt nach einer Unterstützungsphase aus eigenen Kräften weitergeführt oder abgeschlossen werden kann.
  • Bei allen Bewilligungen müssen Umfang und Qualität sicherstellen, dass die Hilfen geeignet sind, die mit den Maßnahmen verfolgten Ziele nachhaltig zu fördern. Generell können nur deutsche oder in Deutschland beheimatete Projekte unterstützt werden.
  • Gefördert werden können größere Projekte, zu denen sich mehrere Partner als Träger/Förderer zusammenschließen. Auch kleinere Initiativen kommen als Förderpartner in Frage. Generell ist dabei festzuhalten, dass der Antragsteller den größten Teil der Kosten selbst aufbringen muss. Sind die Partner/Antragsteller nicht gemeinnützig, kann ein Förderungs- und Unterstützungsantrag nur im Ausnahmefall bewilligt werden.
  • Es ist darauf Wert zu legen, dass eine größtmögliche Nachhaltigkeit erzielt wird. Daher sind Investitions- und Projektunterstützungen vorrangig. Eine Förderung von Personal- und Verwaltungskosten für den laufenden Geschäftsbetrieb anderer Organisationen ist nicht zulässig.

Jeder Antrag unterliegt der Einzelfallentscheidung.

Antragsverfahren

Anträge können schriftlich von jedermann gestellt werden. Sie müssen inhaltlich begründet sein und durch einen Finanzierungsplan ergänzt werden, aus dem auch hervorgeht, wer mit welchen Anteilen an der Finanzierung beteiligt ist. Der Einsendung des Förderantrags ist weiter ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes beizufügen.