Zulassungsverfahren: Erklärung des DFB zum Fall KFC Uerdingen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) kann bestätigen, dass im Rahmen der Bedingungserfüllung und Frist im Zulassungsverfahren der 3. Liga heute keine weiteren Unterlagen des KFC Uerdingen eingegangen sind. Eine offizielle Entscheidung im Zulassungsverfahren kann der DFB als zuständiger Ligaträger zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht bekannt geben.

Hier sind die statuarisch verankerten Zuständigkeiten des Zulassungsbeschwerdeausschusses und DFB-Spielausschusses zu beachten. Der Zulassungsbeschwerdeausschuss entscheidet über die Erfüllung der Bedingungen bei allen Klubs. Der DFB-Spielausschuss trifft anschließend die finalen Zulassungsentscheidungen für alle Bewerber zur 3. Liga. Dies wird im Laufe der nächsten Wochen geschehen.

Für den Fall, dass einem Klub, der sich in der 3. Liga sportlich für die folgende Saison qualifiziert hat, die Zulassung nicht erteilt wird, würde §55a Nr. 3. der DFB-Spielordnung greifen. Demnach würde ein betroffener Klub an das Ende der Abschlusstabelle der 3. Liga rücken. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Klubs würde sich entsprechend vermindern.

Der genaue Zeitpunkt, wann der DFB das Teilnehmerfeld der 3. Liga für die Saison 2021/2022 vollständig benennen kann, ist unter anderem abhängig davon, bis wann die Regionalliga-Träger ihre Aufsteiger beim DFB gemeldet haben. Die Meldefrist hierfür läuft offiziell bis 1. Juli. Aktuell stehen noch die sportlichen Entscheidungen in der Regionalliga West und Südwest aus, da die Saison dort erst abgeschlossen werden muss. Auch die Aufstiegsspiele zwischen dem Vertreter der Regionalliga Bayern, 1. FC Schweinfurt 05, und dem gemeldeten Klub der Regionalliga Nord, TSV Havelse, sind noch auszutragen (12. und 19. Juni).

[jb]

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) kann bestätigen, dass im Rahmen der Bedingungserfüllung und Frist im Zulassungsverfahren der 3. Liga heute keine weiteren Unterlagen des KFC Uerdingen eingegangen sind. Eine offizielle Entscheidung im Zulassungsverfahren kann der DFB als zuständiger Ligaträger zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht bekannt geben.

Hier sind die statuarisch verankerten Zuständigkeiten des Zulassungsbeschwerdeausschusses und DFB-Spielausschusses zu beachten. Der Zulassungsbeschwerdeausschuss entscheidet über die Erfüllung der Bedingungen bei allen Klubs. Der DFB-Spielausschuss trifft anschließend die finalen Zulassungsentscheidungen für alle Bewerber zur 3. Liga. Dies wird im Laufe der nächsten Wochen geschehen.

Für den Fall, dass einem Klub, der sich in der 3. Liga sportlich für die folgende Saison qualifiziert hat, die Zulassung nicht erteilt wird, würde §55a Nr. 3. der DFB-Spielordnung greifen. Demnach würde ein betroffener Klub an das Ende der Abschlusstabelle der 3. Liga rücken. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Klubs würde sich entsprechend vermindern.

Der genaue Zeitpunkt, wann der DFB das Teilnehmerfeld der 3. Liga für die Saison 2021/2022 vollständig benennen kann, ist unter anderem abhängig davon, bis wann die Regionalliga-Träger ihre Aufsteiger beim DFB gemeldet haben. Die Meldefrist hierfür läuft offiziell bis 1. Juli. Aktuell stehen noch die sportlichen Entscheidungen in der Regionalliga West und Südwest aus, da die Saison dort erst abgeschlossen werden muss. Auch die Aufstiegsspiele zwischen dem Vertreter der Regionalliga Bayern, 1. FC Schweinfurt 05, und dem gemeldeten Klub der Regionalliga Nord, TSV Havelse, sind noch auszutragen (12. und 19. Juni).

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