Nach Hamburg-Derby: Hohe Geldstrafen für HSV und St. Pauli

Nach den erheblichen Zuschauer-Vorkommnissen beim Hamburg-Derby am 16. September 2019 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die beiden Zweitligisten FC St. Pauli und Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit entsprechenden Geldstrafen belegt. So wurden dem gastgebenden FC St. Pauli wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst eine Strafe von 120.000 Euro auferlegt, dem HSV wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Strafe von 200.000 Euro

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten HSV-Zuschauer seinerzeit 35 Bengalische Feuer, mindestens 20 Blinker, 21 Feuerwerksraketen und fünf Knallkörper. Zum gleichen Zeitpunkt brannten St. Pauli-Zuschauer eine Rauchbombe, 20 Bengalische Feuer und mindestens 20 Blinker ab. Des Weiteren schossen Heimzuschauer aus elf Feuerwerksbatterien über die gesamte Tribüne des FC St. Pauli verteilt eine Vielzahl an Raketen und Leuchtkugeln in die Luft. Aufgrund der Rauchentwicklung in beiden Anhänger-Bereichen konnte die zweite Hälfte erst mit einer Verzögerung von 4:45 Minuten angepfiffen werden.

In der 66. Minute warf ein Hamburger Zuschauer einen Knallkörper in Richtung des Innenraums, wo dieser vor dem Fuß eines Balljungen explodierte. Darüber hinaus brannten Gästezuschauer in der Nachspielzeit fünf Bengalische Feuer ab, wovon zwei auf das Spielfeld geworfen wurden. Zudem wurden fünf Raketenbatterien gezielt in Richtung des benachbarten St. Pauli-Blocks abgeschossen. Von der 20. Minute bis nach Spielende zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt noch zwei Böller, drei Knallkörper, drei Rauchbomben sowie 21 Bengalische Feuer.

In der 63. Minute brannten St. Pauli-Zuschauer ein Bengalisches Feuer und einen Rauchtopf ab. Darüber hinaus zündeten Heimzuschauer in der Nachspielzeit zwölf weitere Bengalische Feuer und schossen erneut eine erhebliche Menge an Pyrotechnik aus etwa zehn Raketenbatterien. Nach der Partie brannten Heimzuschauer fünf weitere Bengalische Feuer ab.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat sowohl der HSV als auch der FC St. Pauli fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

Weitere Geldstrafe für den HSV nach Spiel in Kiel

Wegen weiterer Zuschauer-Vorkommnisse während des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 9. November 2019 hat das DFB-Sportgericht den Hamburger SV wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Hamburger Zuschauer hatten insgesamt 30 Bengalische Feuer abgebrannt und dabei nach Spielende eigenes Choreo-Material in Brand gesetzt, so dass die Feuerwehr löschen musste.

Der HSV hat diesem Einzelrichter-Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach den erheblichen Zuschauer-Vorkommnissen beim Hamburg-Derby am 16. September 2019 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die beiden Zweitligisten FC St. Pauli und Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit entsprechenden Geldstrafen belegt. So wurden dem gastgebenden FC St. Pauli wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst eine Strafe von 120.000 Euro auferlegt, dem HSV wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Strafe von 200.000 Euro

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten HSV-Zuschauer seinerzeit 35 Bengalische Feuer, mindestens 20 Blinker, 21 Feuerwerksraketen und fünf Knallkörper. Zum gleichen Zeitpunkt brannten St. Pauli-Zuschauer eine Rauchbombe, 20 Bengalische Feuer und mindestens 20 Blinker ab. Des Weiteren schossen Heimzuschauer aus elf Feuerwerksbatterien über die gesamte Tribüne des FC St. Pauli verteilt eine Vielzahl an Raketen und Leuchtkugeln in die Luft. Aufgrund der Rauchentwicklung in beiden Anhänger-Bereichen konnte die zweite Hälfte erst mit einer Verzögerung von 4:45 Minuten angepfiffen werden.

In der 66. Minute warf ein Hamburger Zuschauer einen Knallkörper in Richtung des Innenraums, wo dieser vor dem Fuß eines Balljungen explodierte. Darüber hinaus brannten Gästezuschauer in der Nachspielzeit fünf Bengalische Feuer ab, wovon zwei auf das Spielfeld geworfen wurden. Zudem wurden fünf Raketenbatterien gezielt in Richtung des benachbarten St. Pauli-Blocks abgeschossen. Von der 20. Minute bis nach Spielende zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt noch zwei Böller, drei Knallkörper, drei Rauchbomben sowie 21 Bengalische Feuer.

In der 63. Minute brannten St. Pauli-Zuschauer ein Bengalisches Feuer und einen Rauchtopf ab. Darüber hinaus zündeten Heimzuschauer in der Nachspielzeit zwölf weitere Bengalische Feuer und schossen erneut eine erhebliche Menge an Pyrotechnik aus etwa zehn Raketenbatterien. Nach der Partie brannten Heimzuschauer fünf weitere Bengalische Feuer ab.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat sowohl der HSV als auch der FC St. Pauli fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

Weitere Geldstrafe für den HSV nach Spiel in Kiel

Wegen weiterer Zuschauer-Vorkommnisse während des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 9. November 2019 hat das DFB-Sportgericht den Hamburger SV wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Hamburger Zuschauer hatten insgesamt 30 Bengalische Feuer abgebrannt und dabei nach Spielende eigenes Choreo-Material in Brand gesetzt, so dass die Feuerwehr löschen musste.

Der HSV hat diesem Einzelrichter-Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.