Geldstrafen für Erzgebirge Aue, St. Pauli, Stuttgart und Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten FC St. Pauli, VfB Stuttgart und Erzgebirge Aue sowie Regionalligist VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. St. Pauli muss 6600 Euro zahlen, Lübeck 2500 Euro, Stuttgart 2000 Euro und Aue 600 Euro.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels zwischen dem VfB Lübeck und dem FC St. Pauli am 11. August 2019 brannten im Zuschauerblock der St. Paulianer acht Bengalische Feuer und drei Rauchtöpfe, im Lübecker Zuschauerbereich drei Bengalische Feuer und drei Rauchtöpfe.

In der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 17. August 2019 betrat ein Stuttgarter Zuschauer das Spielfeld und musste von den Sicherheitskräften aus dem Innenraum geführt werden.

In der 21. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 4. August 2019 wurde im Auer Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer gezündet.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten FC St. Pauli, VfB Stuttgart und Erzgebirge Aue sowie Regionalligist VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. St. Pauli muss 6600 Euro zahlen, Lübeck 2500 Euro, Stuttgart 2000 Euro und Aue 600 Euro.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels zwischen dem VfB Lübeck und dem FC St. Pauli am 11. August 2019 brannten im Zuschauerblock der St. Paulianer acht Bengalische Feuer und drei Rauchtöpfe, im Lübecker Zuschauerbereich drei Bengalische Feuer und drei Rauchtöpfe.

In der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 17. August 2019 betrat ein Stuttgarter Zuschauer das Spielfeld und musste von den Sicherheitskräften aus dem Innenraum geführt werden.

In der 21. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 4. August 2019 wurde im Auer Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer gezündet.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.