Bundesgericht ändert Strafmaß für Saarbrückens Erdmann

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Strafmaß für Dennis Erdmann vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken in mündlicher Verhandlung nach entsprechendem Antrag auch des DFB-Kontrollausschusses geändert. Die noch bis Ende der ursprünglichen Sperrzeit am 25. Oktober ausstehenden zwei Spiele wurden bis zur Beendigung der laufenden Spielzeit 2021/2022 zur Bewährung ausgesetzt; fünf Spiele Sperre hat der Spieler bereits während der bisher sechswöchigen Sperrzeit verbüßt. Zudem wurde die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro gestrichen.

Zuvor hatte Erdmanns Anwalt Horst Kletke für seinen Mandanten erklärt, dass die eingelegte Berufung auf das Strafmaß beschränkt werde. Er führte weiterhin aus, dass der Saarbrücker Abwehrspieler zwar die ihm unterstellten Äußerungen nicht getätigt habe, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies seinem Mandanten leid.

Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth, der die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Durch die Beschränkung der Berufung ist der vom DFB-Sportgericht festgestellte Tatbestand auch für das DFB-Bundesgericht bindend. Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb."

Erdmann war am 13. September vom DFB-Sportgericht wegen krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden, nachdem er bereits seit dem 2. September vorläufig gesperrt war. Das Gremium folgte damit dem damaligen Antrag des DFB-Kontrollausschusses und sah es nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt als erwiesen an, dass der Saarbrücker während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg am 25. August 2021 mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Strafmaß für Dennis Erdmann vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken in mündlicher Verhandlung nach entsprechendem Antrag auch des DFB-Kontrollausschusses geändert. Die noch bis Ende der ursprünglichen Sperrzeit am 25. Oktober ausstehenden zwei Spiele wurden bis zur Beendigung der laufenden Spielzeit 2021/2022 zur Bewährung ausgesetzt; fünf Spiele Sperre hat der Spieler bereits während der bisher sechswöchigen Sperrzeit verbüßt. Zudem wurde die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro gestrichen.

Zuvor hatte Erdmanns Anwalt Horst Kletke für seinen Mandanten erklärt, dass die eingelegte Berufung auf das Strafmaß beschränkt werde. Er führte weiterhin aus, dass der Saarbrücker Abwehrspieler zwar die ihm unterstellten Äußerungen nicht getätigt habe, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies seinem Mandanten leid.

Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth, der die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Durch die Beschränkung der Berufung ist der vom DFB-Sportgericht festgestellte Tatbestand auch für das DFB-Bundesgericht bindend. Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb."

Erdmann war am 13. September vom DFB-Sportgericht wegen krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden, nachdem er bereits seit dem 2. September vorläufig gesperrt war. Das Gremium folgte damit dem damaligen Antrag des DFB-Kontrollausschusses und sah es nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt als erwiesen an, dass der Saarbrücker während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg am 25. August 2021 mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte.

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