5600 Euro Strafe für den 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 5600 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 9. April 2022 brannten Saarbrücker Zuschauer fünf Rauchtöpfe ab, in der 76. Minute zudem eine Bengalische Fackel. Darüber hinaus zündeten Saarbrücker Zuschauer während des Drittligaspiels bei Viktoria Berlin am 29. April 2022 neun Bengalische Fackeln und einen Rauchkörper.

Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 5600 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 9. April 2022 brannten Saarbrücker Zuschauer fünf Rauchtöpfe ab, in der 76. Minute zudem eine Bengalische Fackel. Darüber hinaus zündeten Saarbrücker Zuschauer während des Drittligaspiels bei Viktoria Berlin am 29. April 2022 neun Bengalische Fackeln und einen Rauchkörper.

Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.