4525 Euro Strafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 4525 Euro belegt.

In der 66. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 19. April 2022 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens elf pyrotechnische Gegenstände. Des Weiteren wurden in der zweiten Halbzeit zwei Becher und ein Feuerzeug aus dem Hallenser Zuschauerblock in Richtung der Schiedsrichterassistentin geworfen. Hier konnte ein Werfer vom Verein ermittelt werden, was gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Geldstrafe führte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 4525 Euro belegt.

In der 66. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 19. April 2022 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens elf pyrotechnische Gegenstände. Des Weiteren wurden in der zweiten Halbzeit zwei Becher und ein Feuerzeug aus dem Hallenser Zuschauerblock in Richtung der Schiedsrichterassistentin geworfen. Hier konnte ein Werfer vom Verein ermittelt werden, was gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Geldstrafe führte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.