4500 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 19. Februar 2022 überstiegen fünf Saarbrücker Anhänger einen Zaun zum Innenraum. Dort öffneten sie ein Tor, durch das mindestens 25 weitere Personen in den Innenraum gelangten. Anschließend kam es zu einem emotionalen Austausch mit der Mannschaft. Nach vier Minuten wurden die Personen vom Ordnungsdienst wieder in den Block zurückgeführt.

Für die Zuschauervorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstanden sind.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 19. Februar 2022 überstiegen fünf Saarbrücker Anhänger einen Zaun zum Innenraum. Dort öffneten sie ein Tor, durch das mindestens 25 weitere Personen in den Innenraum gelangten. Anschließend kam es zu einem emotionalen Austausch mit der Mannschaft. Nach vier Minuten wurden die Personen vom Ordnungsdienst wieder in den Block zurückgeführt.

Für die Zuschauervorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstanden sind.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.