4500 Euro Geldstrafe für 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Während der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 7. August 2022 entzündeten Kölner Zuschauer neun Leuchtfackeln. Da der 1. FC Köln nachträglich zwei Täter ermitteln konnte, wurde die ursprünglich vom Kontrollausschuss beantragte Strafe in Höhe von 9000 Euro vom Sportgericht um 50 Prozent reduziert.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Während der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 7. August 2022 entzündeten Kölner Zuschauer neun Leuchtfackeln. Da der 1. FC Köln nachträglich zwei Täter ermitteln konnte, wurde die ursprünglich vom Kontrollausschuss beantragte Strafe in Höhe von 9000 Euro vom Sportgericht um 50 Prozent reduziert.