3060 Euro Strafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3060 Euro belegt.

Unmittelbar nach Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 23. April 2022 wurden im Halleschen Fanblock mindestens drei Rauchkörper und vier Böller gezündet. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3060 Euro belegt.

Unmittelbar nach Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 23. April 2022 wurden im Halleschen Fanblock mindestens drei Rauchkörper und vier Böller gezündet. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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