300 Euro Strafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der 34. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 9. April 2022 wurden aus dem Duisburger Zuschauerbereich zwei Becher in Richtung eines Gästespielers geworfen. Da der Verein einen der Werfer identifizieren konnte, reduziert sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der 34. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 9. April 2022 wurden aus dem Duisburger Zuschauerbereich zwei Becher in Richtung eines Gästespielers geworfen. Da der Verein einen der Werfer identifizieren konnte, reduziert sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.