150 Euro Geldstrafe für SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro belegt.

In der 88. Spielminute des Drittligaspiels des SC Freiburg II gegen den TSV 1860 München am 10. April 2022 warfen Freiburger Zuschauer zwei Becher in den Innenraum in die Nähe des Schiedsrichterassistenten. Laut geltendem Strafzumessungsleitfaden wären dafür 600 Euro fällig. Da der Verein jedoch beide Täter ermitteln konnte, reduziert sich die vom Kontrollausschuss beim Sportgericht beantragte Strafe laut Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent, also von 600 auf 150 Euro.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro belegt.

In der 88. Spielminute des Drittligaspiels des SC Freiburg II gegen den TSV 1860 München am 10. April 2022 warfen Freiburger Zuschauer zwei Becher in den Innenraum in die Nähe des Schiedsrichterassistenten. Laut geltendem Strafzumessungsleitfaden wären dafür 600 Euro fällig. Da der Verein jedoch beide Täter ermitteln konnte, reduziert sich die vom Kontrollausschuss beim Sportgericht beantragte Strafe laut Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent, also von 600 auf 150 Euro.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.