1050 Euro Strafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt.

In der 2. Spielminute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 16. April 2022 hatten Zwickauer Zuschauer drei Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt.

In der 2. Spielminute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 16. April 2022 hatten Zwickauer Zuschauer drei Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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