Musterbeispiel zur Beitragsverteilung
Die Höhe und somit auch die Verteilung der Mitgliedsbeiträge können in Mehrspartenvereinen so erhoben werden, dass ein Grundbetrag für den abteilungsübergreifenden Finanzbedarf erhoben wird, der dann um Abteilungsbeiträge und eventuell anfallende Gebühren ergänzt wird. Wie dieses beispielhaft aussehen kann, zeigt die folgende Übersicht.
1. Grundbeiträge
Grundbeiträge sind von allen Vereinsmitgliedern - unabhängig ihrer Zugehörigkeit zu einer Abteilung - zu entrichten.
Erwachsene | 8,00 Euro | |
Kinder und Jugendliche | 5,50 Euro | |
das 2. Familienmitglied | 5,00 Euro | |
bei 3 Familienmitgliedern und mehr* | 13,00 Euro |
*Vergünstigung für Familien gelten nur für Ehepaare und deren minderjährige Kinder.
2. Abteilungsbeiträge
Für alle Abteilungen werden neben den Grundbeiträgen Abteilungsbeiträge erhoben. Die Höhe der Abteilungsbeiträge werden nach Bedarf von einer Abteilungsversammlung beschlossen.
Turnen | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 0,60 Euro 1,20 Euro |
Jazzdance | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 0,40 Euro 0,80 Euro |
Tischtennis | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 1,00 Euro 2,00 Euro |
Fußball | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 2,80 Euro 5,60 Euro |
Handball | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 2,60 Euro 5,20 Euro |
Leichtathletik „Wettkampf“ | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 2,00 Euro 4,00 Euro |
Leichtathletik „Lauftreff“ | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 0,50 Euro 0,50 Euro |
Leichtathletik „Walking“ | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 0,70 Euro 0,70 Euro |
Volleyball | Kinder und Jugendliche Erwachsene | 2,00 Euro 4,00 Euro |
3. Gebühren
Neben den Grund- und Abteilungsbeiträgen werden für die Verwaltung zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
- Einmalige Aufnahmegebühr: 7,00 Euro
- bei gleichzeitiger Aufnahme von 2 Familienmitgliedern 10,00 Euro
- bei gleichzeitiger Aufnahme von 3 und mehr Familienmitgliedern 13,00 Euro
- Für die Ausstellung von Spielerpässen eine Passgebühr von 6,00 Euro
- Mahngebühren: je Mahnung von 2,00 Euro