Stellungnahme des DFB zu Medienberichten

Zur wiederkehrenden medialen Berichterstattung, der Deutsche Fußball-Bund würde im Rahmen der Ermittlungen in der so genannten "WM-Affäre" nicht mit den Ermittlungsbehörden kooperieren und habe darüber hinaus in diesem Zusammenhang eine Datei zurückgehalten, hält der DFB Folgendes fest:

1.) Die Ermittlungen zu den Geldflüssen rund um die WM-Vergabe 2006 erfolgten extern und unabhängig durch Freshfields Bruckhaus Deringer. Es waren bewusst keine Mitarbeiter des DFB in die Ermittlungsarbeit involviert. Daher hatte der Verband zu keinem Zeitpunkt sichere Kenntnisse darüber, welche Akten, Dateien oder Dokumente den staatlichen Behörden zur Verfügung gestellt wurden.

2.) Die Tatsache, dass es die verschlüsselte Datei "Komplex Jack Warner" gibt, wurde zu keinem Zeitpunkt verschwiegen. Sie wird bereits im Freshfields-Bericht (Seite 29/30, Fußnote 2), der am 4. März 2016 öffentlich präsentiert wurde und seitdem im Internet abrufbar ist, als Beispiel für eine verschlüsselte Datei, ausdrücklich genannt. Der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch hat ihre Existenz und das vergebliche Bemühen, die Datei zu öffnen, zudem am 13. April 2016 im Sportausschuss des Deutschen Bundestages offen gelegt und ausführlich erläutert. Er hat dort auch dargelegt, dass von einer Entschlüsselung abgesehen wurde, da laut Freshfields selbst bei einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand (neun bis zwölf Monate) nicht zu garantieren sei, dass die Datei überhaupt zu öffnen ist. Insoweit war seitens des DFB darauf vertraut worden, dass die Staatsanwaltschaft die Entschlüsselung mit ihren Mitteln übernehmen würde. Es war jedoch schon bei dieser Entscheidung mit Freshfields vereinbart worden, die Existenz der Datei klar im Abschlussbericht zu kennzeichnen. Auch darüber hatte Herr Dr. Koch den Sportausschuss unterrichtet.

3.) Der DFB ist daher bis zuletzt davon ausgegangen, dass den Ermittlungsbehörden die Existenz der verschlüsselten Datei bekannt sei. Nach Bekanntwerden der Tatsache, dass die besagte Datei der Staatsanwaltschaft wohl doch nicht vorliege, hat der DFB umgehend proaktiv Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufgenommen und ihnen auch dieses verschlüsselte Dokument zur Verfügung gestellt.

4.) Tatsächlich war der Staatsanwaltschaft die Existenz der Datei seit vielen Monaten bekannt. Sie hatte diese nach Kenntnis des DFB dem Bereich der im Zuge der internen Ermittlungen des Verbandes generierten Unterlagen zugeordnet. Allerdings hatte die Behörde diesem Dokument keine allzu große Beweisbedeutung zugemessen, zumal sie den Verfasser, Stefan Hans, bereits zu Beginn des Verfahrens ausführlich vernommen hatte und ihr auch aus verschiedenen Quellen bereits diverse Unterlagen zum Thema "Jack Warner" vorlagen.

5.) Hätte die Staatsanwaltschaft den DFB um Überlassung der Datei gebeten, wäre der Verband dieser Bitte selbstverständlich nachgekommen. Der DFB hat jederzeit umfassend mit der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung kooperiert. Jede Nachfrage und Bitte um Herausgabe wurde umgehend bearbeitet und erfüllt. Beschwerden bezüglich einer mangelnden Kooperation des DFB wurden dem Verband gegenüber seitens der Ermittlungsbehörden zu keinem Zeitpunkt formuliert.

6.) Soweit seitens der Staatsanwaltschaft offenbar bemängelt wird, dass von Freshfields bestimmte Mitschriften über Befragungen nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden, ist der Behörde aufgrund einer entsprechenden Mitteilung der Kanzlei bekannt, dass dies allein auf eine Entscheidung von Freshfields zurückgeht und nicht dem Wunsch des DFB entsprach. Freshfields hatte der Staatsanwaltschaft am 24. März 2016 auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Kanzlei die Protokolle der Befragungen als Arbeitsprodukte der Sozietät betrachtet, die für die Abfassung des Berichts, aber nicht als Wortprotokolle oder für andere Zwecke verfasst wurden. Daher hat die Kanzlei den DFB um Verständnis dafür gebeten, dass sie diese Unterlagen nicht herausgeben möchten.

7.) Der Deutsche Fußball-Bund unterstützt weiterhin vollumfänglich die Arbeit der Staatsanwaltschaft, da der neuen Führung an einer möglichst umfassenden und transparenten Aufklärung gelegen ist.

[dfb]

Zur wiederkehrenden medialen Berichterstattung, der Deutsche Fußball-Bund würde im Rahmen der Ermittlungen in der so genannten "WM-Affäre" nicht mit den Ermittlungsbehörden kooperieren und habe darüber hinaus in diesem Zusammenhang eine Datei zurückgehalten, hält der DFB Folgendes fest:

1.) Die Ermittlungen zu den Geldflüssen rund um die WM-Vergabe 2006 erfolgten extern und unabhängig durch Freshfields Bruckhaus Deringer. Es waren bewusst keine Mitarbeiter des DFB in die Ermittlungsarbeit involviert. Daher hatte der Verband zu keinem Zeitpunkt sichere Kenntnisse darüber, welche Akten, Dateien oder Dokumente den staatlichen Behörden zur Verfügung gestellt wurden.

2.) Die Tatsache, dass es die verschlüsselte Datei "Komplex Jack Warner" gibt, wurde zu keinem Zeitpunkt verschwiegen. Sie wird bereits im Freshfields-Bericht (Seite 29/30, Fußnote 2), der am 4. März 2016 öffentlich präsentiert wurde und seitdem im Internet abrufbar ist, als Beispiel für eine verschlüsselte Datei, ausdrücklich genannt. Der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch hat ihre Existenz und das vergebliche Bemühen, die Datei zu öffnen, zudem am 13. April 2016 im Sportausschuss des Deutschen Bundestages offen gelegt und ausführlich erläutert. Er hat dort auch dargelegt, dass von einer Entschlüsselung abgesehen wurde, da laut Freshfields selbst bei einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand (neun bis zwölf Monate) nicht zu garantieren sei, dass die Datei überhaupt zu öffnen ist. Insoweit war seitens des DFB darauf vertraut worden, dass die Staatsanwaltschaft die Entschlüsselung mit ihren Mitteln übernehmen würde. Es war jedoch schon bei dieser Entscheidung mit Freshfields vereinbart worden, die Existenz der Datei klar im Abschlussbericht zu kennzeichnen. Auch darüber hatte Herr Dr. Koch den Sportausschuss unterrichtet.

3.) Der DFB ist daher bis zuletzt davon ausgegangen, dass den Ermittlungsbehörden die Existenz der verschlüsselten Datei bekannt sei. Nach Bekanntwerden der Tatsache, dass die besagte Datei der Staatsanwaltschaft wohl doch nicht vorliege, hat der DFB umgehend proaktiv Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufgenommen und ihnen auch dieses verschlüsselte Dokument zur Verfügung gestellt.

4.) Tatsächlich war der Staatsanwaltschaft die Existenz der Datei seit vielen Monaten bekannt. Sie hatte diese nach Kenntnis des DFB dem Bereich der im Zuge der internen Ermittlungen des Verbandes generierten Unterlagen zugeordnet. Allerdings hatte die Behörde diesem Dokument keine allzu große Beweisbedeutung zugemessen, zumal sie den Verfasser, Stefan Hans, bereits zu Beginn des Verfahrens ausführlich vernommen hatte und ihr auch aus verschiedenen Quellen bereits diverse Unterlagen zum Thema "Jack Warner" vorlagen.

5.) Hätte die Staatsanwaltschaft den DFB um Überlassung der Datei gebeten, wäre der Verband dieser Bitte selbstverständlich nachgekommen. Der DFB hat jederzeit umfassend mit der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung kooperiert. Jede Nachfrage und Bitte um Herausgabe wurde umgehend bearbeitet und erfüllt. Beschwerden bezüglich einer mangelnden Kooperation des DFB wurden dem Verband gegenüber seitens der Ermittlungsbehörden zu keinem Zeitpunkt formuliert.

6.) Soweit seitens der Staatsanwaltschaft offenbar bemängelt wird, dass von Freshfields bestimmte Mitschriften über Befragungen nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden, ist der Behörde aufgrund einer entsprechenden Mitteilung der Kanzlei bekannt, dass dies allein auf eine Entscheidung von Freshfields zurückgeht und nicht dem Wunsch des DFB entsprach. Freshfields hatte der Staatsanwaltschaft am 24. März 2016 auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Kanzlei die Protokolle der Befragungen als Arbeitsprodukte der Sozietät betrachtet, die für die Abfassung des Berichts, aber nicht als Wortprotokolle oder für andere Zwecke verfasst wurden. Daher hat die Kanzlei den DFB um Verständnis dafür gebeten, dass sie diese Unterlagen nicht herausgeben möchten.

7.) Der Deutsche Fußball-Bund unterstützt weiterhin vollumfänglich die Arbeit der Staatsanwaltschaft, da der neuen Führung an einer möglichst umfassenden und transparenten Aufklärung gelegen ist.

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