DFB widerspricht Darstellung in den Medien

Bezüglich der medialen Berichterstattung am heutigen Montag, 19. September, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) habe Gelder, die ihm laut Staatsvertrag aus den Gewinnsteigerungen der Sportwette ODDSET für den ideellen Bereich des Verbandes bereitgestellt wurden, nicht wie vorgeschrieben für gemeinnützige Zwecke, sondern für Zuwendungen an den damaligen OK-Präsidenten Franz Beckenbauer verwendet, stellt der DFB klar:

Franz Beckenbauer erhielt für die Abtretung seiner Persönlichkeitsrechte und seine Werbetätigkeiten für die Sportwette ODDSET wie bereits mehrfach dargestellt, in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt Zahlungen in Höhe von 5,5 Millionen Euro. Diese Ausgaben gingen vollständig zu wirtschaftlichen Lasten des WM-OK, das entsprechende Sponsoring-Gelder von ODDSET als "Nationalem Förderer" der Weltmeisterschaft 2006 erhalten hatte.

Die Gelder, die der DFB e.V. zudem laut Staatsvertrag seit dem Jahr 2002 aus der Gewinnsteigerung der Sportwette ODDSET erhielt, wurden indes vollumfänglich und wie vertraglich vorgeschrieben für gemeinnützige Aufgaben und Projekte verwendet. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel hat der DFB gegenüber ODDSET wie verabredet per Verwendungsnachweis dokumentiert. Unter anderem wurden die zugeflossenen Mittel für die Talentförderung, Familiensporttage, kulturelle Rahmenprogramme, völkerverbindende Projekte und Maßnahmen im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports verwendet.

Wie der Öffentlichkeit zudem bekannt ist, hat sich die Finanzverwaltung Frankfurt im Jahr 2010 im Rahmen einer Betriebsprüfung intensiv mit den Zahlungen an Franz Beckenbauer befasst. Daraus resultierte - auch dieser Sachverhalt ist bekannt - die Eröffnung eines Steuer-Ordnungswidrigkeitsverfahrens, welches mit Bescheid vom 3. Januar 2011 eingestellt wurde. Wären die für gemeinnützige Zwecke durch ODDSET bereitgestellten Mittel zweckentfremdet oder fehlerhaft verwendet worden, hätten die Finanzbehörden auch dies im Rahmen ihrer Prüfung zu Recht beanstandet und geahndet. Dies war nicht der Fall. Auch der Hessische Rechnungshof beanstandete in seiner Abschlussprüfung im Jahr 2005 die Verwendung der aus dem Staatsvertrag bereitgestellten Gelder durch den DFB nicht.

Der DFB weist daher den Vorwurf, Franz Beckenbauer aus gemeinnützig gebundenen Mitteln begünstigt oder einen Gesetzesverstoß begangen zu haben, in aller Deutlichkeit zurück.

[dfb]

Bezüglich der medialen Berichterstattung am heutigen Montag, 19. September, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) habe Gelder, die ihm laut Staatsvertrag aus den Gewinnsteigerungen der Sportwette ODDSET für den ideellen Bereich des Verbandes bereitgestellt wurden, nicht wie vorgeschrieben für gemeinnützige Zwecke, sondern für Zuwendungen an den damaligen OK-Präsidenten Franz Beckenbauer verwendet, stellt der DFB klar:

Franz Beckenbauer erhielt für die Abtretung seiner Persönlichkeitsrechte und seine Werbetätigkeiten für die Sportwette ODDSET wie bereits mehrfach dargestellt, in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt Zahlungen in Höhe von 5,5 Millionen Euro. Diese Ausgaben gingen vollständig zu wirtschaftlichen Lasten des WM-OK, das entsprechende Sponsoring-Gelder von ODDSET als "Nationalem Förderer" der Weltmeisterschaft 2006 erhalten hatte.

Die Gelder, die der DFB e.V. zudem laut Staatsvertrag seit dem Jahr 2002 aus der Gewinnsteigerung der Sportwette ODDSET erhielt, wurden indes vollumfänglich und wie vertraglich vorgeschrieben für gemeinnützige Aufgaben und Projekte verwendet. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel hat der DFB gegenüber ODDSET wie verabredet per Verwendungsnachweis dokumentiert. Unter anderem wurden die zugeflossenen Mittel für die Talentförderung, Familiensporttage, kulturelle Rahmenprogramme, völkerverbindende Projekte und Maßnahmen im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports verwendet.

Wie der Öffentlichkeit zudem bekannt ist, hat sich die Finanzverwaltung Frankfurt im Jahr 2010 im Rahmen einer Betriebsprüfung intensiv mit den Zahlungen an Franz Beckenbauer befasst. Daraus resultierte - auch dieser Sachverhalt ist bekannt - die Eröffnung eines Steuer-Ordnungswidrigkeitsverfahrens, welches mit Bescheid vom 3. Januar 2011 eingestellt wurde. Wären die für gemeinnützige Zwecke durch ODDSET bereitgestellten Mittel zweckentfremdet oder fehlerhaft verwendet worden, hätten die Finanzbehörden auch dies im Rahmen ihrer Prüfung zu Recht beanstandet und geahndet. Dies war nicht der Fall. Auch der Hessische Rechnungshof beanstandete in seiner Abschlussprüfung im Jahr 2005 die Verwendung der aus dem Staatsvertrag bereitgestellten Gelder durch den DFB nicht.

Der DFB weist daher den Vorwurf, Franz Beckenbauer aus gemeinnützig gebundenen Mitteln begünstigt oder einen Gesetzesverstoß begangen zu haben, in aller Deutlichkeit zurück.