DFB-Sportgericht reduziert Boateng-Sperre auf zwei Spiele

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jérôme Boateng vom Bundesligisten FC Bayern München in mündlicher Verhandlung wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Bundesligaspielen belegt. Dasselbe Strafmaß hatte auch der DFB-Kontrollausschuss während der Sitzung in Frankfurt beantragt.

Damit folgte das Sportgericht dem vorangegangenen Einzelrichterurteil nicht, das drei Spiele vorgesehen hatte, und verhängte lediglich die für die "Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg" vorgesehene Regelstrafe von zwei Spielen. Die Vorbelastung - Boateng hatte bereits eine Rote Karte in der Vorsaison gesehen - wirkte sich demnach nicht strafverschärfend aus.

Boateng war in der 17. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 3. Februar 2015 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Lorenz: "Sportrechtsprechung nichts Statisches"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zur Urteilsbegründung: "Rechtsprechung und Sportrechtsprechung sind nichts Statisches, sondern unterliegen Entwicklungen. Das Sportgericht hat im letzten Jahr bei vorbelasteten Spielern auf Zuschläge bei der Sperre verzichtet, wenn die alte oder neue Strafe nur ein Spiel betragen hat. Dieser Verzicht auf den Zuschlag wird nunmehr auch auf die Fälle der sogenannten Notbremse erweitert."

Lorenz weiter: "Wäre im vorliegenden Fall der Elfmeter verwandelt worden, hätte Jerome Boateng trotz Vorbelastung nur ein Spiel Sperre erhalten. Die Tatsache, dass Manuel Neuer den Elfmeter gehalten hat, sollte zu keiner zweihundertprozentigen Erhöhung der Sperre auf drei Spiele führen."

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts betonte weiterhin, dass dies der erste Fall dieser Art in der neuen Saison sei. Fortan werde bei vergleichbaren Fällen ebenso verfahren.

Boateng beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jérôme Boateng vom Bundesligisten FC Bayern München in mündlicher Verhandlung wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Bundesligaspielen belegt. Dasselbe Strafmaß hatte auch der DFB-Kontrollausschuss während der Sitzung in Frankfurt beantragt.

Damit folgte das Sportgericht dem vorangegangenen Einzelrichterurteil nicht, das drei Spiele vorgesehen hatte, und verhängte lediglich die für die "Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg" vorgesehene Regelstrafe von zwei Spielen. Die Vorbelastung - Boateng hatte bereits eine Rote Karte in der Vorsaison gesehen - wirkte sich demnach nicht strafverschärfend aus.

Boateng war in der 17. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 3. Februar 2015 von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) des Feldes verwiesen worden.

Lorenz: "Sportrechtsprechung nichts Statisches"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zur Urteilsbegründung: "Rechtsprechung und Sportrechtsprechung sind nichts Statisches, sondern unterliegen Entwicklungen. Das Sportgericht hat im letzten Jahr bei vorbelasteten Spielern auf Zuschläge bei der Sperre verzichtet, wenn die alte oder neue Strafe nur ein Spiel betragen hat. Dieser Verzicht auf den Zuschlag wird nunmehr auch auf die Fälle der sogenannten Notbremse erweitert."

Lorenz weiter: "Wäre im vorliegenden Fall der Elfmeter verwandelt worden, hätte Jerome Boateng trotz Vorbelastung nur ein Spiel Sperre erhalten. Die Tatsache, dass Manuel Neuer den Elfmeter gehalten hat, sollte zu keiner zweihundertprozentigen Erhöhung der Sperre auf drei Spiele führen."

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts betonte weiterhin, dass dies der erste Fall dieser Art in der neuen Saison sei. Fortan werde bei vergleichbaren Fällen ebenso verfahren.

Boateng beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.