3500 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 69. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 20. Januar 2024 warf ein Lübecker Zuschauer einen Schneeball in Richtung des Spielfelds. Der Schiedsrichter-Assistent Cengiz Kabalakli wurde von dem Schneeball am Kopf getroffen, das Spiel daraufhin für gut zwölf Minuten unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 69. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 20. Januar 2024 warf ein Lübecker Zuschauer einen Schneeball in Richtung des Spielfelds. Der Schiedsrichter-Assistent Cengiz Kabalakli wurde von dem Schneeball am Kopf getroffen, das Spiel daraufhin für gut zwölf Minuten unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.